Das AMS und die bedarfsorientierte Mindestsicherung

Juni 5, 2008 von hadzabe

GZ: BMSK-45201/0032-BMS/2008

Wien, 14.05.2008

 

 

 

 

Betreff:  Bedarfsorientierte Mindestsicherung

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) bedankt sich für Ihre E-Mail vom 26.3.2008, die an uns vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend am 6.5.2008 mit der Bitte um weitere Veranlassung übermittelt wurde, und darf Ihnen dazu gerne Folgendes mitteilen:

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst ein Bündel an Maßnahmen, das zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen soll. Dazu gehören neben den Neuerungen in der Sozialhilfe auch die Einführung des Mindestlohns in Höhe von € 1.000,- brutto und die verstärkten Bemühungen, arbeitslose EmpfängerInnen einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung bei der Rückkehr in den Erwerbsprozess durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung der BMS werden auch Änderungen im Arbeitslosenversicherungsrecht erfolgen, wodurch aber das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe als Versicherungsleistung nicht tangiert werden. Die positiven Auswirkungen der BMS auf das Arbeitslosenversicherungsrecht werden darin bestehen, dass die Nettoersatzrate bei der Notstandshilfe angehoben und das Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen unter bestimmten Voraussetzungen abgeschwächt berücksichtigt werden sollen.

 

Das Arbeitsmarktservice soll in Hinkunft auch eine zusätzliche erste Anlaufstelle zur Entgegennahme der Anträge auf Zuerkennung der BMS sein und nach einer Prüfung der Unterlagen auf ihre Vollständigkeit diese an die zuständigen Bezirksverwaltungs-behörden weiterleiten.

 

Die BMS definiert Mindeststandards sowohl im Leistungsbereich als auch bei den Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme. Damit ist gewährleistet, dass Menschen in Not bundesweit mit einem bestimmten Leistungsniveau fix rechnen können. Auf die Mindeststandards wird es einen Rechtsanspruch geben.

 

Von keinem Land wurden bislang Signale ausgesendet, dass durch die BMS bei­spielsweise Heizkostenzuschüsse zur Abdeckung der gestiegenen Heizmittelpreise abgeschafft werden sollen. Dies gilt insbesondere auch für die Abdeckung der Miet­kosten. Im Mindeststandard ist lediglich ein 25%-iger Wohnkostenanteil inkludiert. Darüber hinaus gehende Wohnkosten werden von den Bundesländern u.a. über Mietzuschüsse bzw Wohnbeihilfen finanziert. Somit ist klar ersichtlich, dass es sich beim Mindeststandard um keinen all-inklusive Betrag handelt.

 

In der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ist ausdrücklich festgehalten, dass den Ländern unbenommen bleibt, höhere Leistungen oder großzügigere Rahmenbedingungen vorzusehen.

 

Darüber hinaus wird bereits in den Grundsätzen der Vereinbarung ein Verschlechterungsverbot dahingehend normiert, dass das derzeit bestehende haushaltsbezogene Leistungsniveau durch die Umsetzung dieser Vereinbarung nicht verschlechtert werden darf.

 

Weiters sollen AlleinerzieherInnen in der BMS dieselbe Leistungshöhe erhalten wie Alleinstehende, weil sie zu einer Personengruppe gehören, die besonders armutsgefährdet ist. Bisher erhielten sie in den meisten Bundesländern lediglich den geringeren Sozialhilferichtsatz für Hauptunterstützte.

 

Als Arbeitsanreiz wird Personen, die nach längerem BMS-Bezug wieder in den Erwerbsprozess einsteigen, ein befristeter Freibetrag eingeräumt („WiedereinstergerInnenfreibetrag“). Dieser soll nach einem 6-monatigen BMS-Bezug bei Wieder- bzw. Erstaufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Tragen kommen. Die Dauer, während der ein WiedereinsteigerInnenfreibetrag gewährt werden kann, beträgt 18 Monate.

 

Mit der BMS soll in der Arbeitsmarktpolitik ein besonderer Schwerpunkt auf Wieder­eingliederungsmaßnahmen gelegt werden, die durch maßgeschneiderte Konzepte und den Ausbau bereits bewährter Projekte eine nachhaltige Integration ins Erwerbs­leben ermöglichen. Auch diese Zielbestimmung findet sich als flankierende Maß­nahme zu den Geldleistungen in der Vereinbarung.

 

Bezüglich der Zumutbarkeitskriterien beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft in der BMS ist festzuhalten, dass eine Reihe von Ausnahmetatbeständen vorgesehen ist, die das Arbeitslosenversicherungsrecht nicht kennt. Zusätzlich muss auf die per­sönliche und familiäre Situation der Hilfe suchenden Person Rücksicht genommen werden.

 

Eine weitere Verbesserung stellen die moderateren Bedingungen beim Einsatz des Vermögens in der BMS im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen dar. Vor allem wird durch den Vermögensfreibetrag von ca. € 3.500,- und der 6-monatigen Frist, innerhalb derer bei einer selbst bewohnten eigenen Immobilie keine grundbücher­liche Sicherstellung erfolgen darf, jenen Menschen geholfen, die nur kurzfristig eine Überbrückungshilfe brauchen. Genauso wenig muss jemand, der sein Auto berufs- oder behinderungsbedingt benötigt oder entlegen wohnt, dieses verkaufen.

 

Ebenfalls erfreulich ist der beinahe gänzliche Entfall des Kostenersatzes, der bislang viele potenziell Anspruchsberechtigte davon abgehalten hat, von ihrem Recht auf eine Unterstützung Gebrauch zu machen. Auch der bisherige, von vielen als stigmatisierend empfundene Sozialhilfekrankenschein soll durch die E-Card ersetzt werden.

 

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hofft, Ihnen mit dieser Stellungnahme behilflich gewesen zu sein.

Das AMS und der Akt des Bösen

Februar 15, 2008 von hadzabe

Das AMS und der Akt des Bösen

AUSKUNFT GEMÄSS § 26 DATENSCHUTZGESETZ (DSG)Die im Arbeitsmarktservice ermittelten und verarbeiteten Daten stammen – sofern nichts anderes im Text der Auskunft angeführt ist – von den Betroffenen selbst. Die Ermittlung der Sozialversicherungsnummer kann vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erfolgt sein. Daten im Arbeitsmarktservice über Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dessen Nebengesetzen werden aus dem EDV- System des Leistungsbereiches des Arbeitsmarktservice eingespielt. Daten, die aus anderen Quellen ermittelt wurden, sind samt Quelle angeführt.
Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung, Verarbeitung und Benützung sind – sofern im Text nicht anders angegeben – folgende Gesetzte:
- Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)
- Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVU) (nur wenn eine Leistung nach diesem Gesetz beantragt wurde)

- Ausländerbeschäftigungsgesetz (Au slBG)

- Sonderunterstützungsgesetz (SUG) (nur wenn eine Leistung nach diesem Gesetz beantragt wurde)

- Überbrückungshilfegesetz (ÜHG) (nur wenn eine Leistung nach diesem Gesetz beantragt wurde)

- Einkommensteuergesetz (EStG)

AUSBILDUNGS – UND BERUFSLAUFBAHN
Höchste abgeschl. Ausbildung Höhere technisch-gewerbliche Schule
HTL-Mat.Elektrotechnik,
Ausbildung zum gew. Beruf 1 Höhere technisch-gewerbliche Schule
HTL – Elektrotechnik, Service f. EDV u. Zubehör, 0 Baustellenerfahrung

Laufbahn inklusive Vormerkzeiten und zugehörige administrativ-technische Daten:

Arbeitslos von 23.10.2007 bis 31.12.2007 Ende wegen sonstige Gründe BU-einreich.
Bezugseinstellung nicht veranlaßt
Schulung von 18.09.2007 bis 22.10.2007 ICE: Individuelles Co
Arbeitslos von 18.04.2007 bis 17.09.2007 Ende wegen Förderung nach Vormerkung M29846V2
Bezugseinstellung nicht veranlaßt
Schulung von 06.03.2007 bis 17.04.2007 EC-Interc.KK-Basis
Aufhebung einer Bezugseinstellung veranlaßt ab 22.09.2006 NE lt. FL aufgehoben
Arbeitslos von 14.09.2006 bis 05.03.2007 Ende wegen Förderung nach Vormerkung EC-Interc.KK-Basis Bezugseinstellung nicht veranlaßt
Vormerkunterbrechung von 04.09.2006 bis 08.09.2006 wegen NE lt. FL Bezugsunterbrechung veranlaßt
Bezugseinstellung veranlaßt ab 04.09.2006 wegen sonstige Gründe NE lt. FL
Schulung von 09.08.2006 bis 13.09.2006 EC die berater
Aufhebung einer Bezugseinstellung veranlaßt ab 26.07.2006 BE 9.6. :s.Text 25.7.
Bezugseinstellung veranlaßt ab 09.06.2006 wegen sonstige Gründe 0 Kursf/Arbeitsf.
Arbeitslos von 13.08.2005 bis 08.08.2006 Ende wegen Förderung nach Vormerkung EC Bezugseinstellung nicht veranlaßt
Aufhebung einer Bezugseinstellung veranlaßt ab 12.07.2005 NE 08.07.05 entschuld
. Bezugseinstellung veranlaßt ab 08.07.2005 wegen sonstige Gründe NE lt. FL
Schulung von 17.05.2005 bis 12.08.2005 Qualifizierungs- und
Arbeitslos von 07.08.2004 bis 16.05.2005 Ende wegen Förderung nach Vormerkung Schulung
Bezugseinstellung nicht veranlaßt
Schulung von 05.07.2004 bis 06.08.2004 Jobcoaching flir Perso
Aufhebung einer Bezugseinstellung veranlaßt ab 26.11.2003 kein KV
Bezugseinstellung veranlaßt ab 24.11.2003 wegen Meldevers::umnis KV am 24.11.03
Bezugseinstellung veranlaßt ab 16.03.1997 wegen Krankheit KST/Brief/13.3.97
Vormerkunterbrechung von 16.03.1997 bis 31.03.1997 wegen Krankheit KST/KEZ folgt Bezugsunterbrechung veranlaßt
Arbeitslos von 21.02.1997 bis 04.07.2004 Ende wegen Förderung nach Vormerkung Schulung. Bezugseinstellung nicht veranlaßt

Abklärung durch Psychologischen Dienst erforderlich, ist damit einverstanden

Psychologischer Dienst (vom AMS, Anm): Wie im Gespräch von Hrn. angedeutet sowie in den Anmerkungen bereits festgehalten, leidet der Kd. an div. massiven körperlichen Erkrankungen, die eine progressive Verschlechterung erwarten lassen. Der Kd. ist hiedurch sichtbar belastet, es fällt ihm aber sehr schwer, über seine Situation. zu sprechen.
In beruflicher Hinsicht sieht er, auch aufgrund der zahlreichen Absagen, keine realistischen Möglichkeiten einer beruflichen Reintegration.
Stellungnahme: Kd. ist aufgrund massiver körperlicher Erkrankungen auch in beruflicher Hinsicht stark eingeschränkt. Da vor allem körperliche Erkrankungen vorliegen (durch die Kd. naturgemäß psychisch belastet ist), wäre eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Es müßte das tatsächliche Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung abgeklärt werden, sowie die noch vorhandene Belastbarkeit. Daher erfolgte seitens der Abt.leiterin, eine Terminver-einbarung beim AMD (Arbeitsmedizinischer Dienst, dessen Aufgabe es ist, und wo auch die Abt.Leiterin angrufen hat und verlangt hatte, man möge mich doch gefälligst arbeitsunfähig schreiben, Anm.). Ergebnis bleibt abzuwarten. Einen Antrag auf BU-Pension mochte Kd. dzt. nicht stellen.

Kunde spricht persönl. vor. Er bekommt vom AKH keine Befünde ausgehändigt. Rü mit AKH gehalten: Wenn AMS Befünde schrifil. anfordert inkl. Einverständniserklärung des Kunden können befünde an das AMS geschickt werden. entsprechendes Fax an AKH veranlaßt. Wenn befünde einlangen diese postal. an den Kunden schicken oder gleich an den AMD nach Einlangungsdatum).

Best. des Fax an AMD in Ablage B34 Diese Vereinbarung gilt bis längstens:

Befünd vom AKH per Fax eingelangt.je 1 Exemplar an Kunde und per Rundpost an AMD/BBRZ geschickt.

(Das erklärt auch, warum ganz plötzlich in meinem Datenauszug ein Befund des AKH erscheint, Anm.)

Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen AMD veranlaßt.
Kunde Infoblatt ausgefolgt. NS §8 ausgefolgt.

Abschlussbericht des AMD:
Tätigkeiten:
4 mittelschwere bis schwere körperliche Arbeit
4 Heben ab 5 kg, Tragen ab 2,5 kg
4 Arbeiten im dauernden/häufigen Sitzen, Stehen und Gehen ohne Möglichkeit zum Lagewechsel
4 Arbeiten an höhenexponierten Stellen und unfallgefährdenden Maschinen
4 Ein vermehrter Anleitungs- und Unterweisungsbedarf ist nicht zu erwarten
4 Arbeiten unter Hitze-/Kälte-/Nässeexposition
4 Exposition chemische Dämpfe, Gase, Staub
4 Arbeiten im Freien
4 Nachtarbeit
4 Berufliche Fahrtätigkeit (LKW, Baumaschinen, Stapler, Taxi) – aufgrund der Medikamenteneinnahme

Kursfähigkeit
Kursfähigkeit ist ganztags gegeben ja

AMD-Stellungnahme wurde besprochen, beim NK-Termin vor HA bitte ELS ausgeben!!!

Allgem. BPL f. BZ

NH-GM, NH-Antrag ausgegeben, NH-Bedingungen erläutert. Info über Rechte und Pflichten wurden zur Kenntnis gebracht.
Ausgangslage:
Arbeitslosigkeit mit erhöhtem Betreuungsbedarf
Betreuungsziel:
Aufnahme/Vermittlung einer Beschäftigung als Elektrotechniker in Wien/Umgebung mit Vollzeit
Aktivitäten des AMS:
- Existenzsicherung – Sichten des Stellenangebots und Zusenden von Vermittlungsvorschlägen (wenn möglich auch per Email) – Inserieren im Internet
Ihre Aktivitäten:
- Sie halten sich an die Geschäftsbedingungen des AMS
- Sie nützen unser Selbstbedienungsangebot: Stellenlisten, SAMSOMAT, Kunden PC und den ejob-Room,Sie prüfen die Stellenanzeigen in den Medien (Eigeninitiative)
- Sie bewerben sich selbstständig und aktiv bei ausgewählten Unternehmen

ABSCHLUSSBERICHT: Aktivierung Jobcoaching für Personen ab 50Warum waren bisherige Bewerbungen nicht erfolgreich?
Kd. Ist bereits seit 9 Jahren auf „Arbeitssuche“! Wir sind der Meinung, dass er dies wohl kaum ernsthaft betreibt. Wirkt auch sonst sehr unwillig und kann sich in der Gruppe nicht eingliedern. Auf die Frage warum seine bisherigen Bewerbungen nicht erfolgreich waren sagt er: bisher keine AIDA Formel gekannt zu haben (meint höchstwahrscheinlich zu wenig Interesse geweckt zu haben). Es ist teilweise sehr schwierig mit ihm zu sprechen, weil er oft nur ein Wort als Antwort gibt und auch auf Nachfragen hin nichts mehr von ihm gibt.
(Jeder der schon einmal auf einer solchen Maßnahme war, weiß wie blöd es auf einer solchen zugeht, und bei dieser, ging es ganz besonders blöd zu, Anm.)Berufsziel und Bewerbungsschwerpunkte während des Kurses
EDV – Techniker, Kommunikationstechniker
Zielvereinbarung – Die nächsten Schritte
(z.B. Karriereplan, offene Bewerbungen, konkrete Schritte zur Verringerung der Bewerbungshindernisse, mögliche berufliche Alternativen,…)

Eine konkrete Zielvereinbarung war nicht möglich, er sagt weiter bewerben. Der Kd. War auch sehr wortkarg, inaktiv und abwesend während des Kurses.

Ist aus unserer Sicht: Schwierig zu vermitteln!

PS: Es handelt sich hier um eine subjektive Einschätzung durch die TrainerInnen während der
Seminarzeiten
(Anm. Hier zeigt es sich ganz deutlich, dass mit diesen sogenannten Maßnahmen, nichts, aber auch gar nichts anzufangen ist. Auf eine Menschenkenntniss darf sich so ein Coach oder Traine oder wie sie sich sonst schimpfen nicht berufen)

AMF: Korrektur von BCP/QualiVerm erhalten – Beleg im Kurs abgegeben, daher wird NE entschuldigt – BA erledigt.

Beratungszone
Ihre Ausgangssituation
Sie suchen eine neue Arbeitsstelle.
Sie suchen nach einer längeren Unterbrechung wieder eine Arbeitsstelle.
Eine Vermittlung wird durch keine Ahnung erschwert.
Berufs erfahrung
Sie haben Berufserfahrung als Elektrotechniker (Ing).
Praxis:vorhanden und verfügen darüber hinaus über
Zusätzliche Kenntnisse: HTL – Elektrotechnik.

Ziel der Betreuung
Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Elektrotechniker (Ing).
Für die vereinbarte Arbeitszeit sind die Betreuungspflichten geregelt.
Ihr neuer Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Was Sie von uns erwarten können
Wir berechnen für Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
Sie erhalten Stellenangebote auch per email.
Wir inserieren für Sie im Internet.

Was wir von Ihnen erwarten
Sie nutzen die Selbstbedienungsangebote (ejob-Room unter http://www.ams.at, Selbstbedienungsge-räte, Zeitungen).
Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen. Über die Rechtsfolgen wurde informiert.
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt.
Sie geben Rückmeldung auf Ihre Bewerbungen innerhalb von 10 Tagen.
Sie reagieren auf Anrufe oder e-mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten.
Sie stellen sich bei Unternehmen vor.
Sie nehmen an den vereinbarten Kursen teil.
Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.

Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise
Sie können eine Beschäftigung aufnehmen, daher erhalten Sie passende Stellen zugeschickt.

Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen:
alle Termine in der terminkarte sind Kontrolltermine gem.§49ALVG
Diese Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt.

Beraterln-Information
Qualifizierungs- und Vermittlungsunterstützung für den Wiener Arbeitsmarkt
QVMU-A-82
von 17.Mai. bis 12. August

TeilnehmerIn
Besuchtes Fachmodul Dienstverhältnis
Büro mit Schwerpunkt EDV Berufsbezeichnung:
Stundenausmaß:

Warum waren bisherige Bewerbungen nicht erfolgreich?
(z.B. fachliche, persönliche, soziale Defizite; weitere Jobhinderungsgründe)
schwere Diabetes, Rückenprobleme, Teilnehmer hat nur ein Auge.
Durch zu lange Arbeitslosigkeit ( seit 1996 ) keine positiven Rückantworten auf Bewerbungen.
Berufsziel und Bewerbungsschwerpunkte während des Kurses N
(Ziel und Alternative)
Elektrotechniker die Alternative wäre in der EDV Branche leichte Tätigkeiten z.B. Dateneingabe

Bewerbungsstrategien und Engagement
(Art der Bewerbung; Häufigkeit und Engagement)

Tln. bewirbt sich sehr fleißig. Er sucht im Internet, sowie über die Tageszeitungen. Er ist sehr ruhig und zurückhaltend. Durch seinen schlechten gesundheitlichen Zustand ist es für ihn kaum möglich eine Anstellung zu erhalten.

Zielvereinbarung – Die nächsten Schritte
(z.B. Karriereplan, offene Bewerbungen, konkrete Schritte zur Verringerung der Bewerbungshin-dernisse, mögliche berufliche Alternativen,…)
Es laufen derzeit folgende Bewerbungen: Fa. Schindler, Fa T-Mobil, ÖMV, ILO, Es wurde vereinbart, den laufenden Bewerbungen nachzutelefonieren, sowie eine neue Liste zu erstellen, welche Firmen in Frage kommen.
WM nach Kurs. Knd. war nicht sehr gesprächig, hat alles unterschrieben und ist sofort gegangen

Ein Hr. Limmer meldet, dass er den Brief für die Terminverschiebung des
Kdn bekommen hat! Kd weiss also nichts von der Terminverschiebung!

p.V: SÖB Med-Tech ausgefolgt- KT um Ergebnis zu kontrollieren ! !!!

SÖB „MedTechPlus“ kam aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande. Schreiben in Ablage
B34. Gesundheitliche Situaion ist unverändert schlecht. Lt.Angabe hat Knd. keinen Hausarzt,geht bei Schmerzen gleich ins Spital. Bei NK-Termin entweder REHA-ASS. oder EC!! Auch Existenzsicherung ist möglich!
Betreuungsplan wird bis zum NK-Termin verlängert und ist daher gleichbleibend.

Kunde war offensichtlich durch EDV-Probleme bei einem falschen Datum für BPA/RP zugebucht. Da ersichtlich ist, dass der Eintritt erfolgen soll, wurde seitens FZ-Reha die Umbuchung – bzw. Neuembuchung (TAS Nr.10326/ V-5) durchgeführt.

Ihnen wurde ein Kontrolltermin gemäß § 49 AlVG Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977) bei BBRZ bzw. für jeden vom AMS vorgeschriebenen termin bekanntgegeben. Der Grund für die Vorschreibung von mehr als einer Kontrollmeldung pro Woche ist:

Die Rechtsfolgen wurden mündlich erörtert. Für den Fall, dass Sie an diesem (einem dieser) Termin(e) ohne triftigen Grund nicht zur Vorsprache erscheinen, wurden Sie darüber informiert, dass der Bezug ab diesem Tag bis zu einer neuerlichen persönlichen Wiedermeldung einzustellen ist (Anspruchsverlust – Bezugsdauer wird gekürzt).

Originaltext BBRZ:
,Vorz.MNE
Tn ist aus medizinischer Sicht nicht kursfähig. Abklärung der Schulungs- und Kursfähigkeit sowie der Restarbeitsfähigkeit über das BBRZ Österreich (BDA) unter Berücksichtigung der multiplen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Infektion bei reduziertenm Allgemeinzustand, Verdacht auf reaktive depressive Verstimmungen, Verdacht auf Diabetes Mellitus, Verdacht auf Sehstörung links, Verdacht auf Neuropathie)

p.V: Rs spricht heute ohne Termin vor- es liegt bisher noch kein Bericht vor von BBRZ er war dort- und wurde weggeschickt.- Wurde gebeten zum festgelegten Termin vorzusprechen- um zu sehen ob ein Bericht von dort eingeg. ist??

lt.TXT vom.BBRZ, Kde ist nicht Kursfähig. Daher Übertritt nicht zu verhindern. (Anm. Traurig für das AMS, das sich so um mich bemüht! Um was geht es bei diesen Maßnahmen oder Kurse also wirklich? Um Hilfe für den Arbeitslosen oder soll er doch nur aus der Statistik fallen?)
Beratungszone
Ihre Ausgangssituation
Sie suchen eine neue Arbeitsstelle.
Eine Vermittlung wird durch lange Arbeitslosigkeit erschwert.
Sie benötigen aktive Vermittlungsunterstützung durch Spezialisten/innen einer externen Beratungs- und Betreuungseinrichtung.
Ihre Versuche eine Arbeit zu finden
Die bisherigen Versuche, eine Arbeit zu finden waren nicht erfolgreich, weil:
die Vermittlungsversuche des AMS bisher gescheitert sind, selbst keine Stellen gefünden wurden, sämtliche Bewerbungen nicht zum Erfolg geführt haben. Aus Ihrer Sicht hat das folgenden Grund: lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, etc..

Berufserfahrung
Sie haben Berufserfahrung als Elektrotechniker (Ing).
Praxis: und verfügen darüber hinaus über
Zusätzliche Kenntnisse: HTL – Elektrotechnik.
Ziel der Betreuung
Das AMS unterstützt Sie beim Uberwinden von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar durch Übertragung der aktiven Vermittlungsunterstützung an eine spezielle Beratungs- und Betreuungseinrichtung.
Gewünschter Arbeitsort: Wien.
Arbeitsausmaß: Vollzeit.
Für die vereinbarte Arbeitszeit sind die Betreuungspflichten geregelt. Ihr neuer Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Sie erhalten Stellenangebote auch per email. Wir inserieren für Sie im Internet.
Wir prüfen und veranlassen gegebenenfalls den Einsatz von Beihilfen:
- Eingliederungsbeihilfe
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen die Beratungs- und Betreuungs einrichtung oder das AMS übermittelt.
Was wir von Ihnen erwarten
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt. Sie geben Rückmeldung auf Ihre Bewerbungen innerhalb von 14 Tagen.
Sie reagieren auf Anrufe oder e-mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten. Sie stellen sich bei Unternehmen vor.
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen die Beratungs- und Betreuungs einrichtung übermittelt, Sie halten die vereinbarten Termine ein, Sie halten sich an die Vermittlungsvereinbarung
Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise
Sie können eine Beschäftigung aufnehmen, daher erhalten Sie passende Stellen zugeschickt.
Der Einsatz einer finanziellen Beihilfe unterstützt/erleichtert die Aufnahme einer Beschäftigung.
Mit Hilfe bedarfsgerechter Unterstützung (Bewerbungsvorbereitung, aktiver Vermittlung und Bewerbung, etc.) soll die Aufnahme eines andauernden, vollversicherten Arbeitsverhältnisses erreicht werden.
Vereinbarungen
Bisher haben wir folgendem Terminle vereinbart:
Kontrollmeldetermin

Weitere Vereinbarungen:
Das INFOblatt zur aktiven Vermittlungsunterstützung wurde besprochen und ausgefolgt. Alle in der Terminkarte eingetragenen Termine sind weiterhin als Kontrolltermine gemäß §49 ALVG einzuhalten.
Diese Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt. (Anm. „gegenseitigen Einvernehmen“, dass ist auch so ein Sache, wenn ich nicht einverstnaden, dann droht eine Sperre nach §10 AIVG, also bleibt gar nichts anderes über!!!).Phonix mitgegeben. (Anm. Hierbei handelt es sich um die berüchtigte „Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung“. Nicht rechtskonform, aber vom AMS sehr gerne eingesetzt! Aufsuchende Vermittlung!)
p.V: RS geht es sehr schlecht. Weiteres bei NT. Diese Vereinbarung gilt bis längstens:

Bei Vorsprache unbedingt Phönix verweisen.

AMD (Anm. Arbeitsmedizinischer Dienst) zuweisen? war von Phönix anzutreffen – geht aber nicht zu Phönix. (Anm. Das Projekt „Phönix“, die aufsuchende Vermittlung, wurde schon vom VwGH abgestraft. Das AMS nimmt aber das nicht zur Kenntnis)
In Rucksprache mit Stellv.Abt.keine reaktivierung durchgefürt da dies sein Berater entscheiden soll betreffend Phönix.-
Kunde darüber info erteilt war natürlich total aufgebracht und meinte er werde dies seinen Rechtsanwalt weiterleitet.Angabe von RS warum nicht Phönix:möchte den Vertrag nicht Unterzeichnen da er seinen ganzen Rechte verliert und Phönix ausgeliefert ist die dann alles mit ihm machen können! ! ! !! !!!!!!
(Anm. wer diesen Vertrag unterschreibt gibt alles auf! Aber das nur nebenbei. Nachdem ich zwei Monate nicht am AMS war und mich auch niemand darüber informiert hatte, dass mein Bezug auf „ruhen“ gelegt worden war, wurde mir an diesen Tag mitgeteilt, dass ich schon seit 3 Wochen nicht mehr Sozialversichert bin. 3 Tage später hatte ich einen Termin im Spital – das ist natürlich eine versuchte schwere Körperverletzung, wenn nicht sogar ein Mordversuch!)
Kunde urgiert per mail Ablehnungsbescheid. Info an SZ weitergeleitet.

mail an kunde:

Den Bescheid über ihre Bezugsabmeldung erhalten Sie in den nächsten Tag zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

Kunde ohne Termin – muß in den nächsten Tagen zu Untersuchungen und voraussichtlicher Aufnahme ins Spital, hat bei GKK gehört, daß er nicht versichert ist. Da ich Vorgeschichte nicht ganz ,durchschaue’, halte ich Rücksprache mit den zuletzt befaßten Koll, dann Tel. mit SZ : Bescheid wurde noch nicht erlassen. Wir besprechen, daß ich PST rückwirkend reaktiviere und BA mache, sodaß Kunde ins Spital kann. Auf persönliche RM nach Spital hingewiesen. Diese Vereinbarung gilt bis längstens:

lt Rspr. – kein Bescheid – Einstellung – Bezug weiter bis Spital
(Anm. hier das nächste Vergehen des AMS – trotz Einstellung aller Zahlungen kein Bescheid. Geht auch gar nicht, denn da müsste sich das AMS selbst beschuldigen!)
WM da Kd. nicht ins Spital geht. AUA neg. NK vergeben. (Anm. was die alles wissen, ohne etwas zu wissen ist schon sagenhaft)

Maßnahmenbezeichnung: Einzelcoaching/die Berater
Die vereinbarten Kosten haben sich nicht geändert.

Berufliche Ziele: Telekommunikation, Produktionstechniker, EDV Techniker

Engpässe: Alter, Gesundheit, Schulden, persönliches Auftreten, lange Arbeitslosigkeit

Entwicklung während der Maßnahme:

Tln. war ein bemühter Teilnehmer. Im Vordergrund des Coachings standen motivierende und persönlichkeits stärkende Gespräche. Die Berufsorientierung ergab obige Berufswünsche.
Ablehnungen bei den Bewerbungen dürften durch das Alter, die lange Arbeitsuche im techni
schen Bereich und das persönliche Auftreten des Teilnehmers zu erklären sein. SÖB, wurden ausführlich für einen Wiedereinstieg diskutiert, jedoch vom Teilnehmer abgelehnt. Die gesundheitlichen Einschränkungen bremsten auch immer wieder das Coaching.

Nächste Schritte:
Eventuell Abklärung durch den arbeitsmedizinischen Dienst. (Anm. AMD. Man soll’s doch nicht glauben, ein Coach der auch noch Mediziner ist, der aber von der Arbeitswelt weit entfernt ist, so weit, dass er zwischen einem Zuckerbäcker und einem Automechaniker, ohne ihm abzulecken, nicht unterscheiden kann).

AMF: tel.Meldung Hr.Wicha/LGS bzgl. BUINE vom 04.09.-08.09.06: lt.Kunde hatte er Arzt-besuche und einen 3Tage KST – INFO an Hr.Wiche, wenn Kunde beim AMS mit Beleg ho vorspricht, steht einer Aufhebung nichts im Wege – INFO auch an Hr.W., dass ich die NE-Meldung vom KI hatte.

Kunde ist arbeitsfühig, daher wurde VV eingeleitet/ PST überarbeitet/ BVG unterschrieberil NK vergeberil übr MP info.

Matching durchgef, 0 VV. Über MP inf. NK vergeben.

da NK zuspät war wg. ÜT einen neuen Meldetermin per RSa an den Kunden zugeschickt/ bei NK wird ELS bzw. FF ausgefolgt f. EINZELCOACHING/ dann bitte auch NS Kurs aufnehmen.

Ihnen wurde ein Kontrolltermin gemäß § 49 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977) für den
28.02.2007 um 10:45 bzw. fürjeden

bekanntgegeben. Der Grund für die Vorschreibung von mehr als einer Kontrolimeldung pro Woche ist:

Die Rechtsfolgen wurden mündlich erörtert. Für den Fall, dass Sie an diesem (einem dieser) Termin(e) ohne triftigen Grund nicht zur Vorsprache erscheinen, wurden Sie darüber informiert, dass der Bezug ab diesem Tag bis zu einer neuerlichen persönlichen Wiedermeldung einzustellen ist (Anspruchsverlust – Bezugsdauer wird gekürzt).

e-mail Kunde:

Diesen Termin kann ich nicht verschieben, darauf warte ich schon länger. Ich habe den Termin im Spital, sollte das AMS mir daraus Schwierigkeiten machen, werde ich mir geeignete Schritte vorbehalten.

mfg

Antwort AMS per mail:

Sehr geehrter Hr,
Sie müssen den Termin beim AMS einhalten und den anderwertigen Termin ev. Verschieben.
Bei weiteren Fragen bitte persönlich zwischen 11 und 11:30 Uhr vorsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
e-mail Kunde:

Sehr geehrte Frau

gerade habe ich einen Brief von lhnen erhalten mit einer Terminvorschreibung. Da habe ich schon einen Termin. Geben Sie mir bitte einen neuen Termin.

Mfg
Antwort AMS p. mai 1:

Kommen sie bitte vor dem Termin spontan zwischen 11 und 11 :30.Dann können keine Terminkollidierungen entstehen.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr!

Ihre Beschwerde wurde von Hrn. Dr. Buchinger an uns zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten wie folgt Stellung nehmen:
Ihre Beraterin hat durchaus korrekt gehandelt und großes Entgegenkommen gezeigt, indem sie ihnen die freie Wahl eines beliebigen Vorsprachetermines noch vor dem 28.2.07 ermöglicht. Ein schon vor längerer Zeit vereinbarter Untersuchungstermin im Spital gilt als Entschuldigung für die Nichteinhaltung eines Kontrolltermines am AMS.
Daruber hinaus möchten wir sie informieren, dass eine Anhörung des Regionalbeirates nur in bestimmten Fällen von Sanktionen gemäß dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erfolgt.

Wie ihnen bereits von ihrer Beraterin per mail mitgeteilt wurde, ersuchen wir sie um persönliche
Vorsprache von 11:00 bis 11:30 Uhr beim AMS.
Dadurch lassen sich etwaige Sanktionen gemäß §49 ALVG vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

BGS hat um Erledigung und Rückmeldung ersucht-mail an Kunde und BGS erledigt.
RSa Bestätigung eingelangt und in WVB34 Diese Vereinbarung gilt bis längstens:

NELS für INTERCOM, Einzelcoaching wurde mit Rechtsfolgenblatt ausgegeben, NS in Ablage B34

AMP-Stellungnahme zu Einzelcoaching:

Massnahme dient zur Vermittlungsunterstützung, zur Optimierung der Bewerbungsunterlagen mit dem Ziel eheste Aufnahme eines Dienstverhältnisses und der daraus folgenden Beendigung der Arbeitslosigkeit. Daher wird o.g. Massnahme von ho befürwortet.

An
ams

Thema
Coachin Intercom
Sehr geehrte Frau

ich war heute dem 1. Tag bei der Coaching Maßnahme Intereom, in Wien 8, Lange Gasse 65. Dazu habe ich einige Fragen bzw. Anmerkungen zu machen:

1. An der Zuweisung zu Intercom wurde meine Bankverbindung bekannt gegeben, was meines Wissens nach gegen den Datenschutz verstößt.

2. Ich verbiete dem AMS Daten von mir an Dritte weiter zu geben.

3. Heute musste ich erfahren, dass auch ein Jobsuchen in dieser Ma0nahme enthalten ist, was
gegen das geltenede Recht verstößt. Das AMS darf eine Arbeitsplatzvermittlung nicht an außen-stehende Firmen weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
An
ams

Thema
Coaching Intereom

Sehr geehrte Frau,

Gerichtstyp: VwGH Erkenntnis; Geschäftszahl: 2004/08/0208; Entscheidungsdafüm: 20051221; Veröffentlichungsdatum: 20060221

In diesem Erkenntnis wird folgendes ausgeführt:
,,Beihilfe zur Förderung der beruflichen Mobilität“, die mit der Teilnahme an der Maßnahme ,,Jobcoaching neu 2002″ bei einem näher bezeichneten Schulungsträger verbunden war. Das vom Beschwerdeführer unterfertigte Antragsformular enthielt eine Verpflichtungserklärung des Beschwerdeführers als Förderungswerber und eine vom Beschwerdeführer zur Kenntnis zu nehmende Information; danach verpflichtete sich der Beschwerdeführer insbesondere, dem Arbeits-marktservice zum Zwecke der Prüfüng der widmungsgemäßen Verwendung einen Nachweis über die Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme (Teilnahmebestätigung) bis spätestens vier Wochen nach dem Ende des Förderungszeitraumes oder dem Ende der Ausbildungsmaßnahme vorzulegen.
Meines Wissens nach ist ein Jobcoaching keine Maßnahme, was in meinem Bescheid mit § 10 AIVG und §38 AIVG geahndet wird. Ist das VfGH Erkenntnis aufgehoben worden? Oder macht das AMS Druck?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr!

Keine Sorge, das AMS gibt keine Daten an Dritte weiter. Intercom hat lediglich das Kursformular an das AMS weitergeleitet und verwendet nur die Daten, die Sie bei Intercom bekanntgeben.

Das Einzelcoaching ist eine Maßnahme zur Unterstützung bei der Arbeitsplatz und keine Arbeitsvermittlung.

Das Einzelcoaching ist kein ,,Jobcoaching neu 2002″ auf welches sich ihr angeführtes Erkenntnis bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice
ABSCHLUSSBERICHT EC-INTERCOM:

Beratungsziel(e)- und Verlauf:

Die bisherigen Absagen haben natürlich ihre Spuren hinterlassen (Resignation und Auflehnung gegen „unsinnige“ Kursmaßnahmen). Im Coaching wurden so weit wie möglich die Gründe für das Scheitern analysiert:

o Marktlage
o persönliche Defizite
o lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt

Als Bewerbungsstrategien wurde der Hinweis auf Firmenförderungen erwähnt und neue Berufsfelder wie ein sozioökonomisches Projekt, um den Wiedereinstieg zu erleichtern, in Betracht gezogen
Ergebnis:

Da Tln. natürlich über sehr gute EDV-Kenntnisse verfügt, sucht er weiter selbständig neue Arbeitschancen.
Aufgrund seiner technischen Kompetenz und seiner vielseitigen Auslandserfahrungen (mehrere monatelange Einsätze in Afrika und in arabischen Ländern) wurde eine Bewerbung bei ÖED (Österr. Entwicklungsdienst) bzw. DED (Deutscher E.-Dienst) überlegt.
Natürlich ist auch bei dieser Bewerbung das Alter ein Hindernis.

Mit freundlichen Grüßen
Rückrneldung aus dem EC. VV-Suche äußerst schwierig. Kunde ist lfd. auch in ärztl.Behandlung.
Beratungszone
Ihre Ausgangssituation Sie suchen eine neue Arbeitsstelle.
Eine Vermittlung wird durch gesundheitl.Verfassung erschwert. Ihre Versuche eine Arbeit zu finden
Die bisherigen Versuche, eine Arbeit zu finden waren nicht erfolgreich, weil:
die Vermittlungsversuche des AMS bisher gescheitert sind, selbst keine Stellen gefünden wurden, sämtliche Bewerbungen nicht zum Erfolg geführt haben. Aus Ihrer Sicht hat das folgenden Grund: Krarikheit.

Berufserfahrung
Sie haben Berufs erfahrung als Elektrotechniker (Ing) und darüber hinaus verfügen Sie über HTL
- Elektrotechnik.

Ziel der Betreuung
Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Elektrotechniker (Ing) oder diverse
möhgliche Hilfsbereiche.
Gewünschter Arbeitsort: Wien.
Arbeitsausmaß: Vollzeit 40 Stunden.
Für die vereinbarte Arbeitszeit sind die Betreuungspflichten geregelt.
Ihr neuer Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Was Sie von uns erwarten können
Sie erhalten Stellenangebote auch per email.
Wir inserieren für Sie im Internet

Was wir von Ihnen erwarten
Sie nutzen die Selbstbedienungsangebote
Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen. Über die Rechtsfolgen wurde informiert.
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt und geben Rückmeldung über Ihre Bewerbung innerhalb von 14 Tagen.
Sie reagieren auf Anrufe oder e-mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten.
Sie stellen sich bei Unternehmen vor.
Sie nehmen an den vereinbarten Kursen teil.
Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.
Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise
Sie können eine Beschäftigung aufnehmen, daher erhalten Sie passende Stellen zugeschickt.

Sehr geehrter Herr,

aufgrund der übermittelten Kopie betreffend Ihres eigenen Einkommens konnte Ihr Leistungsan-spruch bereits wieder neu beurteilt und die Bezugseinstellung aufgehoben werden.

Bei Ihrer letzten Antragstellung auf Notstandshilfe, dürfte Ihnen ein Fehler unterlaufen sein. Bei der Fragestellung im Antrag ob Sie über ein eigenes Einkommen verfügen, wurde diese Frage von Ihnen mit ,,nein“ angekreuzt. Beim Hauptverband scheint jedocb ein laufendes eigenes Einkommen auf und mußte dies korrekterweise von Ihrer zuständigen Beraterin
geprüft werden.
Ihr Leistungsbezug wurde daher vorläufig eingestellt, gleichzeitig erging an Sie die Information sowie das Ersuchen Belege zu erbringen.
Ein Bescheid ist hinfällig, da die Einstellunger bereits wieder aufgehoben werden konnte.

(Anm. Das AMS hat das Recht sich diese Daten anzusehen, und wie auch vom AMS selbst bestätigt, hat es dies auch getan. Somit hatte das AMS auch die Daten, die Auskunft geben über meinen Bezug, was auch von der Datenschutzkommission bestätigt wurde. Buchinger hat doch gesagt – ein Arbeitsloser hat kein Recht auf Datenschutz, und Buchinger hat kein Recht, die Gesetze so auszulegen wie es ihm genehm ist!).

mail von mir:
Ich bin der Auffassung dass die Einstellung meines Bezuges nicht zu Recht erfolgt ist und
fordere einen Bescheid an.
Thema
Bescheid

Geschäftszahl: 2004/08/0208
Entscheidungsdatum: 20051221
Veröffentlichungsdatum: 20060221
In dem hier zitierten Erkenntnis des VwGH wurde zu Recht erkannt, dass nach Jobcoaching nicht na ch § 10 iVm § 38 AlVG sanktioniert werden darf Ich war bei der Firma Intercom und da haben Sie mir mit einer Sperre gedroht falls ich diese Maßnahme verweigere. Ich fordere jetzt einen Bescheid über diesen Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen

KK für EC bei ,,Intercom“ wurde von SZ irrtümlich an ,,die berater“ angewiesen. die berater überweisen Betrag retour.
RÜ mit SZ: sobald Geld von die berater einlangt werden die KK an Intercom angewiesen. FF bereits WV positiv erl.

Kunde hat sich auf ein paar Stellen beworben! VVSuche eingeleitet! 6 VK?’s und BEWERBUNGSLISTE ausgefolgt/ BVG weiterhin aufrecht! NK vergeben! bei NK wird TAS geplant Diese Vereinbarung gilt bis längstens:

e-mail vom KUNDEN:

ich habe dank Ihren Bemühungen ein Vorstellungsgespräch in St. Pölten, da wurde ich doch um die Fahrkosten ansuchen.

ich habe einige Briefe vom AMS bekommen, eine Mitteilung zu den Kurskosten in der Höhe von 476.-. Was auch überwiesen wurde, aber, sofort wieder abgebucht worden ist. Was soll das?

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT AMS:

Sehr geehrter Knd., Um eine Vorstellbeihilfe beanzutragen müssen sie vor dem Bewerbungsgespräch bei hrer zuständigen Beraterin vorsprechen. Weiters werden die Kurskosten NICHT auf ihr Konto überwiesen. Das ist lediglich eine Information dass das AMS den Kurs bereits bezahlt ahb bzw. den offenen Betrag der Kurskosten an das Schulungscenter übrewiesen hat. Auf diese Kosten ist ein Rechtsanspruch möglich! Mit freundlichen Grüßen

Internetanfrage der Firma FairWork, TEl: 01/748 35 05, Kde schriftl. info, IZ Stacher Diese Vereinbarung gilt bis längstens:

Kunde spontan:
gibt an am in St. Pölten eine Bewerbung zu haben/möchte gerne eine VOR/ mitgeteilt, wenn Firma das Bewerbungsgespräch per Fax bestätigt, kann Kunde am Montag ho vorsprechen und die online-Tickets bekommen/wenn kein Fax eingelangt wird auch nicht VOR genehmigt

Beratungszone
Ihre Ausgangssituation Sie suchen eine neue Arbeitsstelle. Ihre Versuche eine Arbeit zu finden
Die bisherigen Versuche, eine Arbeit zu finden waren nicht erfolgreich, weil~ die Vermittlungsversuche des AMS bisher gescheitert sind, selbst keine Stellen gefünden wurden, sämtliche Bewerbungen nicht zum Erfolg geführt haben. Aus Ihrer Sicht hat das folgenden Grund: zuwenig offen, passende Stellen Altersbedingt.

Berufserfahrung
Sie haben Berufs erfahrung als Elektrotechniker (Ing) und darüber hinaus verfü gen Sie über HTL
- Elektrotechnik. Führerschein B vorhanden, kein PKW
Ziel der Betreuung
Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Elektrotechniker (Ing).
Das AMS unterstützt Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar mit
Kursmaßnahmen.
Gewünschter Arbeitsort: Wien.
Arbeitsausmaß: Vollzeit.
Für die vereinbarte Arbeitszeit sind die Betreuungspflichten geregelt.
Ihr neuer Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

Was Sie von uns erwarten können
Wir berechnen für Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
Sie erhalten Stellenangebote auch per email.
Wir inserieren für Sie im Internet (http://www.ams.at).
Wir prüfen und veranlassen gegebenenfalls die Teilnahme an einer Maßnahme.
Was wir von Ihnen erwarten
Sie nutzen die Selbstbedienungsangebote (ejob-Room unter http://www.ams.at, Selbstbedienungsgeräte, Zeitungen).
Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen. Über die Rechtsfolgen wurde informiert.
Sie bewerben sich auf Stellenangebote, die Ihnen das AMS übermittelt und geben Rückmeldung über Ihre Bewerbung innerhalb von 14 Tagen.
Sie reagieren auf Anrufe oder e-mails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten. Sie stellen sich bei Unternehmen vor.
Sie nehmen an den vereinbarten Kursen teil.
Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.
Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise
Sie können eine Beschäftigung aufnehmen, daher erhalten Sie passende Stellen zugeschickt.
Der Besuch einer Maßnahme erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen:
keine

VV für St.Pölten vom AMS, Bahnkarte ist OK. Bescheid übr VT wird ho. noch gegeben. Heutige Stellenabfrage war leider erfolglos.

Es ist schon lustig, da bekommt man eine Vorstellungstermin, vom AMS selber, die weigern sich dann ihre eigenen Termine anzuerkennen und weigern sich demzufolge eine Fahrkarte auszustellen. Intelligent. Das ist auch der Grund warum nicht alle am AMS arbeiten können und dürfen.)
Kunde ist nicht geeignet: hat keinerlei Baustellenerfahrung sondern lediglich im EDV-Service u. Verkauf

2 VV an zuständige Beraterin weitergel; IZ Stacher

Kundenbeschwerde an Herm Buchinger über BGS an LOS AMS HELP weitergeleitet. In dieser Beschwerde kritisiert Kunde, eine VOR bezüglich eines Bewerbungstermines in St. Pölten nicht erhalten zu haben.

Kunde angeschrieben und ihn über die Möglichkeit der Beantragung der VOR informiert.

Kde antwortet, dass er diese bereits erhalten habe und beschwert sich nochmals über die Unwissenheit der AMS-MA, was seiner Meinung nach beim AMS an der Tagesordnung liege.

Kde mit Gegenfrage geantwortet, ob er sich in der Lage sähe, alle gesetzlichen Bestimmungen der Fülle von Gesetzen, mit dem das AMS zu arbeiten hat, jederzeit fehlerfrei beauskunfien zu können.

Rückmeldung an BGS gegeben!
(Anm. Ich kann, das AMS muß, aber die können es nicht.

Kunde hat sich per Mail an BKA, Volksanwalt, Kleine Zeitung,… gewandt und über die Behandlung durch das AMS massiv beschwert! (rechtswidrige Kurszubuchung,..)

Kde wurde vom BM WA darüber informiert, dass die erfolgte Betreuung und Maßnahmenbu-chung keineswegs rechtswidrig sondern im Gegenteil, vorgabekonform erfolgt. Schreiben der zust. Beraterin per Mail zur Kenntnisnahme übermittelt und um intensivierte Stellenvermittlung (lt. Schreiben des BM WA) ersucht.
(Anm. also, um es ganz klar und deutlich auszudrücken – machts ihn fertig. Liebe Grüße, Ihr Martin Bartenstein)

AMP-Stellungnahme zu e-learning – Kurs:

Kurs beinhaltet Fachworkshops zum Thema AM, bietet aktive Arbeitssuche und Auffrischung der bereits vorhandenen Kenntnisse, sowie erlangen neuer Kenntnisse. Da o.g. Massnahme die Integration in den AM verbessert, die Arbeitslosigkeit dadurch beendet wird, ist diese Qualifikation von ho zu befürworten.
ELS f. ICE  NSKurs unzertschrieben/weiters VVSuche eingeleitet2 VK?’s ausgefolgt/ausführlich über MP informiert/NK ist 1. WT nach SC
(Anm. Das ist wieder ein solcher Selbstbefriedigungskurs, der nicht nur nutzlos auch wertlos ist)
2 VV an Berater weitergeleitet.
e-mail Kunde:

Es gibt Erkenntnisse des VwGH von 2003 und 2004 zur Übertragung der Aufgaben des AMS an andere Einrichtungen, die besagen, dass das AMS die Aufgabe der Arbeitsvermittlung selbst wahrzunehmen hat.
VwGH Erkenntnis 2004/08/0037 Entscheidungsdatum 20050420 Veröffentli:::hkeitsdatum 20050530 Wie mir aber gerade mitgeteilt wurde, verlangt das AMS, durch ?,Die Berater?’ eine Aufstellung meiner Bewebungen, die in diesen Zeitraum getätigt habe. Das ist aber meiner Rechtsaufassung nicht richtig. Siehe obiges VwGH Erkenntnis.

Kunde meint, dass das AMS für SEINE intensive Vermittlung aufkommen muss, daher VVSuche verstärkt eingeleitet/ er meint, dass er sich auf j eden gefündenen offenen ADG bewerben kann, da er eh alle Kenntnisse habe, daher 13 VV’s ausgefolgt/ weiters NS EI bzgl 3-4 Bewerbungen pro Woche aufgenommen (in WVB34)/ weiters über AMS und dessen MP info./ NK vergeben/
sollte in 2 Wochen die VV’s nicht zurückgemeldet werden § 10 aufnehmen!!!
(Anm. Es darf gelacht werden, da mache ich ca. 600 Bewerbungen, das AMS umgeht alle Rechte und dann wird man noch bedroht! Wenn das AMS schon so nichts auf die Reihe bekommt – drohen kann es ganz gut ).
Pers. mit 12 Bewerbungen – Eintragung erl., noch einge offen/IZ_sand.

Arbeitsinspektorat(Anm. des Schreibers) (Anwältin f Bürgerschutz oder so) hat eine Beschwerde von Tln. bekommen
(TAS Sommer 2007) wurde schon mit LGS abgeklärt/ darüber informeirt, dass auch LUS dafür
zuständig sei.
(Anm. leider weiß das AMS was das Arbeitsinspektorat eigentlich ist! Nur gut, dass sie uns eine adequate Stelle suchen!!)
Kopie
Thema
Loschung meiner Daten

Im Hinblick darauf, dass die AIVG-Novelle am 1.1.2008 in Krfat tritt, verlange ich, dass meine medizinischen Daten sofort gelöscht werden.

Wenn die Löschung vollzogen wurde, bitte ich um eine Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

* * * *weitergelejtet an die Leitung* * * *
bitte mich verständigen wenn Kunde da ist- Amtsleiter möchte wegen letztem “Datenschutz“ mail mit Kunde sprechen!

Knd.. hat um BU-Pension eingereucht,. Kopie der PVA-Best. wurde mit der NS§23ALVG in die SZ weitergeleitet. Info, dass Betreuung in der SZ liegt, wurde gegeben. BEO veranlaßt.
Die zu löschenden Daten:
Seite 5: die Diagnose
Seite 6: Ergebnisse der Gutachten, beide Einträge, vom 21.2.97 und 19.3.02
(woher Sie diesen Befund haben ist nicht klar!) – sofort löschen.
ich habe da noch einen Eintrag gefunden, indem mich, offenbar Fr.G. mit einer Sperre $10 bedroht. Dahingehen möchte ich folgendes festhalten: bevor ein solcher Text geschrieben wird, sollte Fr.G. doch sicherstellen, dass ich nicht zurückdrohen kann, was ich jetzt auch mache. 1)Bisher wurde es von Fr. G. so gehandhabt, dass ich zwar immer schön brav die Zetteln unterschrieben habe, aber nie eine Kopie erhalten habe. Ab jetzt verlange ich eine Kopie. 2)Um solchen unsinnigen Einträgen die nur Ärger verursachen entgegen zu wirken, verlange ich ab jetzt, dass ein Zeuge anwesend ist, der Amtsleiter, mit dem ich dann ein Protokoll erstelle. 3)Wenn Fr.G. denkt, dass sie nicht angreifbar ist möchte ich noch folgendes hinzufügen: das Vorstellungsgespräch in St.Pölten. 1. die Weigerung vom ihr mir keine Fahrkarte zu geben ist nicht rechtens, 2. das Vorstellungsgespräch dort war von Beginn an gegen das Gesetzt, denn der AMD hat mir eine solche Tätigkeit untersagt. (jetzt könnte ich noch hinzufügen, dass sich Fr.G. einer versuchten Körperverletzung schuldig gemacht hat und vielleicht auch eines Amtsmißbrauchs, was ich aber nicht tue). Papier ist geduldig, aber wenn ich solche Lügen lese, ich nicht mehr!Im übrigen halte ich diesen Datenauszug als manipuliert. Ich habe immer gedacht, dass diese Mitschrift ein Spiegel sein soll, zwischen dem AMS und mir. Datensicherheit ist da nicht gewährleistet und auch Datenschutz, am AMS ein lächerliches Wort, schon gar nicht, kann doch offenbar ein jeder da schreiben, ändern, löschen, wie es ihm oder ihr gefällt.

Das AMS und das 3.Reich

November 5, 2007 von hadzabe

Die AIVG Novelle wurde also on unserer Regierung so angenommen. Beschlossen muss sie erst werden. Bei der Durchsicht dieser neuen Verordnungen und Gesetzte ist mir etwas aufgefallen, ich konnte nur nicht sagen was es ist, aber es lies mich nicht los und ich musste nachdenken, woher ich diese Novelle schon gekannt habe. Und wirklich, am Wochenende ist es mir dann eingefallen. Eine solche AIVG Novelle hatten wir schon einmal, nur damals hieß sie anders. Das war 1933, zur Zeiten des Deutschen Wirtschaftswunders, das so hoch gelobt, uns um 50 Mio. Tote zurückgeworfen hat. Und auch jetzt wieder muss von einem Rückschritt, ein Fortschritt wird es wohl doch nicht sein, ausgegangen werden, wenn wir wieder einmal ein solches Gesetzt beschließen und unsere Politiker es als einen Quantensprung bezeichnen. Ein Quantensprung wohin? Aber hier der Beweis, dass es sich nicht nur um leere Worte sondern um Fakten handelt.Deutschlands Wirtschaftsaufschwung unter Hitler erscheint voller Wunder und Mythen. Mythen zum NS Aufschwung gab es schon vor seinem eigentlichen Beginn.Eine ganze Literatur völkischer, sozialromantischer, autarkistischer und  nüchternvolkswirtschaftlicher Arbeiten hatte bereits während der Weltwirtschaftskrise eingesetzt. Man versprach sich von der kommenden „Wirtschafts-Wende“ nicht nur den Ausweg aus der Konjunkturkrise, sondern zugleich das Ende der Verstädterung, den Rückweg in die bäuerliche Landwirtschaft, die Abkehr von den schädlichen Einflüssen des Auslands, Lebensreform, Wiedergeburt der Nation, gesunde Ernährung und dergleichen mehr. Hier wird klar, dass das Dritte Reich eine ordentliche Beschäftigungspolitik betrieben hat. Dass dies so sei, ist bis heute fast unbestritten, vom Lehrmaterial der Gymnasien bis hin zum Redegut österreichischer Rechtspopulisten. Das an sich Richtige getan wurde wird auch heute niemand bezweifeln, schon gar nicht Gusenbauer mit seiner Regierungsmannschaft. Die moralische Verantwortung hat sich auf die vorangehenden Regierungen verlagern, die das Gebotene aus Unkenntnis oder gar aus finsteren reparationspolitischen Motiven unterließen und damit Hitler den Weg bereiteten.Wie die Regionalstudie von Silverman gezeigt hat, war die Arbeitsbeschaffung in der Praxis ein gemeinsamer Rahmen für eine Vielzahl lokaler und regionaler Projekte, darin nicht unähnlich den heutigen SÖBs (Sozial Ökonomischen Betrieben).Insgesamt wurden etwas über 3 Mrd. RM an Arbeitsbeschaffungswechseln ausgegeben. Davon waren 780 Mio. RM oder knapp 26% für das Reichsunternehmen Autobahnbau bestimmt. Etwas über 1 Mrd. RM an weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurde aus Steuern finanziert und stellt damit kein deficit spending dar. Neben die Defizitfinanzierung der Arbeitsbeschaffung trat ab Ende 1933 die Rüstungsfinanzierung mit Mefowechseln. Formal bestand das Mefowechsel-Programm ganz wie die Arbeitsbeschaffung (SÖB) in einer Umwegfinanzierung von Beschaffungen und Bauleistungen am Reichshaushalt vorbei. Und somit ist die anstehende AIVG Novelle ist ein Rückgriff auf die Arbeitsmarktpolitik der 3. Reichs. „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“Er ist obendrein verfassungswidrig und ein Angriff auf Bürgerrechte.Und gegen den Entwurf der EU-Verfassung Artikel II-65 (2):
“Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.“

Ende Oktober waren in Österreich 204.840 Menschen arbeitslos. Es gab 204.840 amtlich registrierte Sucharbeitslose. Die reale Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2006 war um fast 50 Prozent, also 120.000 Arbeitssuchende, höher als die Statistik ausweist. Der reale Beschäftigungszuwachs hingegen ist zwischen 2000 und 2006 um ein Drittel überschätzt worden. Schulungsteilnehmer, kranke Arbeitslose , Pensionsvorschussbezieher, also ältere Arbeitslose, die einen Pensionsantrag gestellt haben. Gemessen werden Beschäftigungsverhältnisse inkl. Teilzeit und freie Dienstverträge, nicht die Zahl der beschäftigten Personen. Die AMS-Statistik weist nur noch 5800 Langzeitarbeitslose aus, ein Minus von 19 Prozent. Die Zahl jener, die länger als ein Jahr vorgemerkt sind, sinkt deshalb so stark, weil es statistisch fast nicht mehr möglich ist, in diese Kategorie zu fallen.
Wer nach sechs Monaten keinen Job findet, wird vom AMS „aktiviert“, landet in einem Kurs oder Jobprojekt. Wer danach noch immer keinen Job hat, verbleibt beim AMS zwar als Langzeitbeschäftigungsloser, nicht aber Langzeitarbeitsloser. 2006 gab es 45.000 Langzeitbeschäftigungslose.
Weder von AMS noch WIFO mitgezählt werden außerdem 120.000 Nicht-Erwerbstätige, darunter 77.000 Frauen, die laut Mikrozensus-Erhebung innerhalb von zwei Wochen eine Stelle annehmen könnten, aber nicht beim AMS registriert sind und auch keine Arbeitslose beziehen. Wie oft habe ich schon auf diese Strukturen und Manipulationen dieser Regierung hingewiesen! Erst jetzt hat sich das WIFO die Mühe gemacht und ihre eigenen Recherchen angestellt. Schande über diese menschenverachtende Regierung.Diese Regierung hat Grenzen schamlos überschritten. Diese Novelle zeigt nur wie unfähig diese Regierung ist. Wir haben viele Arbeitslose, täglich werden es mehr, sie werden nur aus der Statistik geworfen oder überhaupt vom AMS abgemeldet. Der Wirtschaftsminister Bartenstein ist unfähig, wie die gesamte Regierung unfähig ist, er hat keine Ahnung wohin mit den vielen Arbeitslosen ÖsterreicherInnen und trotzdem will er zusätzlich billige Fachkräfte aus dem Ausland. Diese Regierung hat eine schweigende Bevölkerung, deshalb kann diese Regierung auch machen was sie möchte. Was noch als verstärkend hinzukommt, ist das aufweichen des Datenschutzes. Buchinger hat es schon gesagt – ein Mensch der sich arbeitslose meldet, hat kein Recht auf Datenschutz -, jetzt wird auch dieses Thema immer konkreter die Weitergabe von Daten durch das AMS. Das führt zu großen Problemen, da niemand einen Einfluss darauf hat und es auch nicht kontrollieren kann. Es werden ja schon jetzt Daten zwischen dem AMS und Arbeitgebern weitergegeben, aber das soll noch verstärkt werden. Datenschutz ist Bartenstein kein anliegen. Das werden Leasingfirmen extrem ausnützen. Der durchsichtige Arbeitnehmer ist somit keine Utopie mehr. Verschärft werden ferner die Zumutbarkeits-Bestimmungen. Bei Langzeitarbeitslosen wird es ermöglicht, diese auch in sozioökonomischen Branchen einzusetzen. Im Klartext bedeutet dies, dass sie unter bestimmten Umständen auch zu sozialen Dienstleistungen für die Gesellschaft verpflichtet werden können. Bezüglich der Fahrzeiten zum Arbeitsort sind bei einem Full-Time-Job gesamt zwei Stunden zumutbar, bei Teilzeitarbeit eineinhalb Stunden. Festgelegt wurde auch, dass Personen, die keine Betreuungspflicht haben, in jedem Fall 20 Stunden zur Verfügung zu stehen haben. Mit dem Paket „wurden Quantensprünge in der sozialen Sicherheit“ für die heimischen Unternehmer getan, betonte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl.ÖGB-Arbeitsmarktssprecher Rudolf Kaske betonte, das mit dem Flexicurity-Paket ein „wichtiger Teilerfolg“ erreicht wurde. Der nächste Schritt muss „die arbeitsrechtliche Absicherung“ der freien Dienstnehmer sein.Es ist somit bewiesen worden, dass es sich bei der anstehenden AIVG Novelle um eine Arbeitsmarktpolitik des 3. Reiches handelt. Der ÖGB, einmal ein Vertreter der Arbeitnehmer, heute ein Vertreter der Arbeitgeber, meist aber gar nicht mehr präsent, stimmt dem fröhlich zu oder mit „großer Freude“. Auch das kennen wir schon. Und das Leitl Quantensprünge in der sozialen Sicherheit sieht, natürlich nur für seine Klientel, ist auch ganz klar. Der Arbeitslose als Sklave. Die Profite werden wieder steigen. Es ist geschafft. Was wollen wir mehr? Heil Gusenbauer! Heil Bartenstein! Heil Van der Bellen! Heil dem Parlament.

Das AMS und die AIVG Novelle

Oktober 16, 2007 von hadzabe

Sollten diese menschenverachtenden Gesetze beschlossen werden, so kommt dies der totalen Entrechtung der Menschen ohne Arbeit gleich und sorgt bei Arbeitnehmern für weniger Rechte und Einkommen bei gesundheitsschädlicher Leistungsforderung!

 Es handelt sich hier um asoziale Gesetze, die es ermöglichen in den Maßnahmen Arbeitslose derart unter Druck zu setzen und so Lohndumping zu betreiben!
Arbeitslose werden, um den vernichtenden Druck zu entgehen, Dienstverhältnisse annehmen die mit Kollektivverträgen – Arbeitsrecht nicht zu vereinbaren sind!

Ist es der große Wurf den die SPÖ machen möchte, auf den sie wartet?
Der große Vorsitzende Gusenbauer hat endlich sein wahres Gesicht gezeigt! Es ist die Fratze des Faschismus! Heil Gusenbauer, heil NSPÖ! Befiel Gusenbauer, wir, die todgeweihten Arbeitslosen folgen Dir, wie auch alle Politiker dir folgen!

Die mit 1.1. 2008 in Kraft tretenden Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und das damit verbundene Paket hinter diesen Gesetzen tragen die Signatur jener, die es bisher ziemlich gut verstanden haben, stets auf ihren eigenen Geldsäckel zu schauen und sich eingedenk möglicher schlechter Zeiten rechtzeitig erhebliche Aufbesserungen ihrer Pfründe haben zukommen lassen.
Das kostet natürlich etwas. Daher muss bei einer bestimmten Gruppe das Geld wieder hereingeholt werden. Die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 2008 wird ein so genanntes Huckepack-Gesetz:
In Japan und China pflegte man den nicht mehr Arbeitsfähigen bzw. Dahinvegetierenden dadurch zu helfen, indem man sie huckepack auf dem Rücken in die Wüste trug, damit diese dort eines schnellen Todes sterben sollten.
Der österreichische politische Weg ist, wie immer, ein anderer. Der/die Betroffene soll ein sehr langes, qualvolles Siechtum erleiden. Die Anleitung zum Huckepack ist sehr gut versteckt in verklausulierten Textpassagen. Massive Verschlechterungen, kaum ausgewogene Zugeständnisse und entwürdigende und entmündigende Maßnahmen mit verschleierter Absicht vernichtender Treffsicherheit.
Im Vorfeld werden bereits Geleise gelegt, die erahnen lassen, wohin sie führen werden.
Zu den Änderungen des AlVG 1977
Wir tragen keine Sorge, dass die Errungenschaft der Gleichstellung aller Erwerbstätigen in der Versicherung von den Politarchitekten der Novelle nicht entsprechend herausgestellt wird. Denn laut § 1, Abs. 8. werden freie Dienstnehmer den Dienstnehmern gleichgestellt und laut § 3 Erwerbstätige, für die bisher noch keine Arbeitslosenversicherungspflicht bestanden hat, in die Versicherung einbezogen.
Einleitend wird gleich einmal die wöchentliche Mindestarbeitszeit, die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, von bisher 16 auf 20 Stunden hinaufgesetzt. Für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf gilt weiterhin keine Rücksicht. Zwar bleibt für Kinder bis zum 7. Lebensjahr die 16-Stunden-Regelung aufrecht, ab diesem Alter werden jedoch 4 Stunden der Betreuung wegradiert. Daher ist zu fordern, dass mit Einführung dieses Gesetzes gleichzeitig auch der gesetzlichen Rahmen zur sofortigen Bereitstellung einer kostenlosen Betreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 4 Stunden bis zum 1.1.2008 geschaffen wird.
§ 9 AlVG verwandelt alles in Arbeit und Armut
Dienstleister steigen zur Rechtshoheit auf: Das Gesetz ernennt die „vom AMS beauftragten, die Vermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2-7 des AMFG durchführenden Dienstleister“ zu Herren der Arbeitslosen. Denn wer mit dem Dienstleister zu keiner einvernehmlichen Vertragslösung kommt, kann von ihm jederzeit in das Sperrverfahren geschickt werden.
Bei der Ausstattung solcher Arbeitshäuser sind Datenübermittlungen in größerem Stil zu erwarten.
In Abs. 2 wird der zumutbare Weg von bisher 2 Stunden bei Vollerwerbstätigkeit auf unendlich ausgedehnt, auch bei Teilzeit.
Abs. 7
Die befristeten Transitarbeitsplatz zumutbar in den so genannten sozialökonomischen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten werden zumutbare reguläre Arbeitsplätze zu Dumpinglöhnen ohne Kollektivvertrag. Diese Einrichtungen sind dem Kreis der „Geschützten Werkstätten“ zuzurechnen. Die dafür erforderliche Behinderung wird sich im Zuge der Arbeitstherapie zuversichtlich einstellen. Zu diesem Zweck hat man eine entsprechende Behindertenbetreuung, sachwalterschaftliche Vorkehrungen oder eine „Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose“ vorgesehen, wie sie in Form der „Aufsuchenden Betreuung“ mit Hausbesuchen und Begleitung beim Bewerbungsgespräch versuchsweise schon praktiziert wurden. Der Versuchsballon platzte und die Piloten fielen unsanft auf den rechtlichen Boden der Erkenntnisse, den ihnen die Höchstgerichte
bereiteten: Die Maßnahmen „Phönix“ (Ges.m.b.H. für Aus- und Weiterbildung), „Lenus“ (Trendwerk) u.a. wurden allesamt verboten.
Damit dem Erklärungsnotstand, in den das AMS bisher häufig bei solchen Zuweisungen kam, Abhilfe geschaffen wird, braucht die Behörde ab 1.1. 2008 nichts mehr anzugeben. Der Willkür ist hiermit Tür und Tor geöffnet.
Auch der Sanktionsparagraph 10, Abs. 1, Z 1 erwähnt dezidiert „andere vom AMS beauftragte Dienstleister“, damit man erkennen kann, dass auch Hinz und Kunz für zukünftige Sanktionen legitimiert werden.
Dass mit der Gleichstellung von Selbständigen und Unselbständigen nunmehr Ernst gemacht wird, zeigt § 11: Denn auch Selbständige werden für die Niederlegung ihres Gewerbes im Bedarfsfall mit 4 Wochen Wartezeit auf Arbeitslosengeld bestraft.

Durch das Wegfallen des § 12, Abs.3, lit f und Abs. 4 ist der Ausblick aufs Studium grundsätzlich offen (sofern man die Studiengebühren bezahlen kann). Doch die Anhebung der Verfügbarkeit auf 20 Stunden wird für eine offenbar gewünschte soziale Selektion sorgen.
Und die dramatischen Verschlechterungen beim Zugang zur Arbeitslosenversicherung für junge Arbeitslose trüben auch diese Aussicht. Wo bisher bei bis zu 25-jährigen nur 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung zum Leistungsanspruch gereicht haben, ist die Altersgrenze nach § 14, Abs. 1 für den erleichterten Zugang nun auf 21 Jahre heruntergesetzt worden.
Auch die Anrechnung von Kurszeiten wird ersatzlos gestrichen.
§ 14, Abs. 4, lit.a
Bei der Anrechnung der erworbenen Zeiten auf die Anwartschaft wird an Stelle der Selbstversicherung der Begriff „Sonstige Zeiten“ gesetzt. Er birgt gewisse Geheimnisse. Der Phantasie öffnet sich hier ein weites Feld und manches ließe sich assoziieren.
§ 15, Abs. 1 und 2 bietet die 5-Jahresklausel: Die Rahmenfristverlängerung, der Zeitraum, für den der Anspruch auf AlVG-Leistungen bestehen bleibt (Ausbildungszeiten, Militärdienst etc.) wird von 3 Jahren auf 5 Jahre hinaufgesetzt. Dies klingt ganz gut. Doch müssen nach Abs. 5 Gewerbetreibende und Bauern, die bislang unbeschränkt ihren Anspruch erhalten konnten, einen verminderten Schutz in Kauf nehmen. Sie müssen mindestens 5 Jahre vorher arbeitslosenversicherungspflichtige Beiträge eingezahlt haben.
Das gleiche gilt nach § 15, Abs. 8 für ausländische Zeiten, die durch staatliche Abkommen geregelt sind.
§ 20, Abs. 3 machen sich auch weiterhin kirchliche Vorstellungen über den Zweck von Ehe und Partnerschaft breit. Denn der Anspruch des Familienzuschlages (30€) – für Ehegatten, deren Verdienst um keinen € über der Geringfügigkeitsgrenze liegen dürfen – ist an das Vorhandensein eines Kindes geknüpft. Darüberhinaus wird das Recht auf ein eigenständiges Einkommen der PartnerIn bzw. des Partners auf eine Weise unterminiert, die wir aus der Geschichte kennen. Denn die Änderung des § 20 erinnert in gewisser Weise an den „Frauenparagraphen“ der dramatischen AlV-Reform des Jahres 1931, das Frauen auf den Verdienst des Mannes zurückwarf. Fortschritt des Jahres 2008: Die Entrechtung ist gegendert.

Ergänzung zu § 20: von H. Pr.
(hinweise von der AK-Juristin)
durch die Beschränkung auf BezieherInnen von Familienbeihilfen werden verschiedene Gruppen von MigrantInnen (etwa subs. Schutzberechtigte) ausgeschlossen.

die AK-Frauen treten auch dafür ein, dass die Einbeziehung der FDV nicht nach sich zieht, dass dann Vermittlungen in FDV und WV möglich werden. hat sie recht … muss man gleich aufpassen.

der Fassung von Betreuungspflicht im ALVG-Entwurf steht möglicherweise die Aufsichtspflicht (Jugendwohlfahrtsgesetz?) entgegen. sie arbeiten dran.
jedenfalls ist diese Auffassung „kulturell nicht Konsens“, dass Volkschulkinder nimmer beaufsichtigt werden.
Auch § 21, Abs.1
gewährt Erwerbswillige keine Transparenz bezüglich der zu erwartenden Leistung. Durch die Zusammenrechnung der Bemessungsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt und anderen Entgelten kann es für die Festsetzung des Arbeitslosengeldes zu dramatischen Verringerungen kommen.
§ 25, Abs.2, 2. Satz
Schwarzarbeit wird sich auch in Zukunft für den Unternehmer rechnen. Doch für den/die Arbeitslose/n kommt es zu einer Verdoppelung der Sanktion. Das heißt, dass die Behörde ohne jede weitere Prüfung 1 Monatsbezug zurückfordert.
§ 26, Abs. 1. Ziffer 1
Im Widerspruch zur erklärten Attraktivierung der Bildungskarenz, gelten dort nunmehr eine Mindeststundenanzahl von 20 Stunden statt 16. Jedoch ist diese Bildungskarenz (Wegfall von §26a) für die über 45-jährigen ab 1.1. 2008 genauso wenig finanziell abgesichert wie das Studium der meist Jüngeren, da das bisherige Bildungskarenzgeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes für die Älteren entfällt.

Zu guter Letzt muss nach allen Abwägungen festgestellt werden, dass dieses Gesetz in der Substanz untragbar ist. Der ohnehin schon kümmerlich Rechtsbestand, der noch schützte, wird gekappt, Eingriffe in das Privatleben, in die Selbstbestimmung werden gesetzlich pardoniert, sodass dieses Gesetz einen direkten Konflikt mit den Grundfreiheiten und Menschenrechten darstellt.
Die einzige Abhilfe gegen dieses Gesetzesmachwerk ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Das AMS und die Selbstbefriedigung

Oktober 14, 2007 von hadzabe

Wieder hat das AMS zugeschlagen. Diesmal mit einer Maßnahme bei „Die Berater“, dass mit $10 und 38 sanktioniert wird, falls sich der arme Hund nicht einfindet. Nun, wir wissen ja schon alle das es ein VwGH Urteil gibt, schon älter, deshalb hat sich Buchinger auch etwas einfallen lassen müssen. Nach monatelanger Überlegung hat er doch noch eine Lösung gefunden. Nachdem Coaching keine Maßnahme ist, wurde aus dem Coaching, Einzel- und Gruppencoaching, ein Individuelles Coaching; aus dm früheren Fachmodul wurde e-learning, als ein selbstständiges Lernen, also eine Selbstbefriedigung a la AMS.

Jeder der schon einmal auf einen solchen Kurs oder Maßnahme war, sucht verzweifelt nach einer Änderung, Erneuerung oder gar nach einer Verbesserung. Die Kursinhalte sind komplett dieselben, es haben sich wirklich nur die Titel geändert. Wirklich lernen kann da niemand etwas. Für einen verbesserten Start in das Berufsleben sind diese Kurse wirklich nicht gemacht. Eher dafür, Bartenstein, der Denker der Nation – er denkt den ganzen Tag über seinen Profit nach – noch reicher zu machen als er ohnehin schon ist.

Bei diesen Maßnahmen geht es auch gar nicht darum den Arbeitslosen etwas zu lernen, vielleicht auch eine Auffrischung seines Wissens zu geben, es geht vielmehr darum, ihn beweglich zu halten. Man muss nur die Zettel, die der Arbeitslose zu unterschreiben hat, genau lesen, da steht es auch, mit schwarzer Schrift auf weißem Papier – „Maßnahme zur Erhöhung der Mobilität“. Das ist wirklich alles. Die Kursinhalte sind völlig wertlos und nutzlos. Es geht bei diesen Maßnahmen nur den Arbeitslosen zu mobilisieren, was nichts anderes bedeutet ihn vom Norden von Wien in den Süden zu schicken und umgekehrt. Wer da einen Vortrag hält oder nicht, ob überhaupt jemand kommt oder nicht, ist völlig belanglos. Wichtig in diesem Kontext ist erwiesenermaßen nur, dass der Arbeitslose bewegt wird. Ob das der richtige Weg ist darf bezweifelt werden. Andererseits fällt dem AMS auch nichts anderes ein, dafür reichen die Jahre des Studiums nicht! Eines muss auf jeden Fall sichergestellt sein – der Profit eines Bartenstein darf darunter nicht leiden.

Das AMS und sein langer Arm

Oktober 14, 2007 von hadzabe

Man kann es kaum glauben, aber der Arm des AMS reicht weit. So weit auch wieder nicht, aber seltsam ist es schon, dass sich das AMS zu solch einem Vorgehen entschließt. Was ist geschehen? Ganz einfach, wieder einmal auf einer Maßnahme, keiner Schulung, wird vom Aufpasser, nach AMS Jargon Trainer genannt, offenbar dieser angehalten für das AMS eine Lanze zu brechen. Natürlich steht er auf der Seite der Arbeitslosen, aber nicht für lange, nur so lange bis er die Aufmerksamkeit dieser Arbeitslosen hat, dann schwenkt er um. Schuld an der ganzen AMS Misere ist nicht das AMS, aber natürlich nicht, es sind die Arbeitslosen, die „angefressen“ auf das Amt kommen und dort auch noch die immer freundlichen und hilfsbereiten BeraterInnen anzumachen. Das AMS tut soviel für die Arbeitslosen, eine nichts sagende Schulung nach der anderen, ein Trainer oder Coach, die selber nicht genau wissen wo’s eigentlich lang geht, die immer wieder den Lebenslauf kontrollieren, der vor ihnen schon von so vielen anderen kontrolliert worden ist, dann nicht wissen, was sie mit dem Arbeitslosen anfangen sollen. Und dann ein Vortrag über eine Stunde, in dem das AMS gelobt wird, dass sich die Balken biegen. Es ist natürlich ganz klar, dass as AMS versucht über diese Trainer oder Coaches die Arbeitslosen positiv zu beeinflussen. Es ist nur schade, dass dem AMS nichts wirklich Gutes einfällt. Es wäre viel einfacher, wenn sich einmal das AMS so verhalten würde wie es sich gehört, aber das möchte wirklich niemand, da ist es schon viel einfacher, den Auftrag den Coaches zu geben, eine positive Stimmung zu verbreiten. Bei vielen mag das angekommen sein, viele sind auch das erste Mal auf einer Maßnahme, sie wissen noch nicht, dass sie nur Mittel zum Zweck sind, aber in einiger Zeit werden auch sie erkennen, dass sie nur für den Profit herhalten müssen. Traurig ist auch, dass die Coaches auf einen Einwand nicht eingehen, können sie auch gar nicht, haben sie doch den strikten Auftrag alle negativen Bemerkungen, dass AMS betreffend, links liegen zu lassen. Es wäre ihnen auch schlecht ergangen, hätten sie die Einwände aufgegriffen, auch das wissen sie. Es ist somit nicht verwunderlich, dass das AMS versucht aus den negativen Berichten irgendwie zu befreien, da wird auch von einer Einflussnahme auf das Institut nicht halt gemacht. Andererseits, weiß der Trainer oder Coach aber auch, von welcher Stelle er sein Geld bekommt und das es nicht zu wenig ist, ist auch ganz klar. Die Trainer wollen gekauft sein. Traurig ist es aber wirklich, wenn das AMS, als eine rechtliche Institution auf ein solches Niveau herabsinkt. Demokratie wohin? Diktatur herbei!

Das AMS und der Verrat der SPÖ

Oktober 14, 2007 von hadzabe

Erschreckend was so von der SPÖ zu hören und zu lesen ist. Gerade habe ich ein entsprechendes Mail gelesen, was mir sehr zu denken gibt. Die SPÖ und ÖVP verändern jetzt die Gesetze dahingehend, dass Arbeitslose dem AMS und den Zwangsmassnahmen ohne jeglichen Rechte ausgeliefert sind. Dabei soll es nicht um Hilfe zur Arbeit, sondern um die Möglichkeit, Arbeitslose die den neoliberalen Vorgaben
nicht nachkommen zu zerstören/persönlich zu brechen! Alles was jetzt rechtswidrig umgesetzt wurde und wovor man sich mit VwGH-Erkenntnissen schützen konnte wird bald legal. Entrechtung der Arbeitslosen um sie als Arbeitnehmer auszubeuten!
Langzeitarbeitslose die von Firmen nicht genommen werden, werden den Sozialarbeitern von Zwangsmassnahmen, mit ihren Psychomethoden, ausgeliefert. In diesem Zusammenhang ist die Mindestsicherung eine Farce, da die Personen die diese in Anspruch nehmen dem AMS und seiner Willkür zugeteilt werden. Wie wir wissen, und auch Gusenbauer weiß, ist die Mindestsicherung gekoppelt an
Deppenkurse und Zwangsmassnahmenbesuche, ansonsten droht eine Sperre wegen
Arbeitsunwilligkeit.
Es ist schon klar, dass die SPÖ voll auf die neo liberale Linie einer ÖVP eingeschwenkt ist. Und nicht nur auf diese, sondern auch auf die Linie eine FPÖ und BZÖ, auch wenn diese versuchen ihr wahres Gesicht zu verdecken. Deshalb auch meine Frage an die SPÖ – quo vadis SPÖ?
   

Vielen Dank für Ihre E-Mail an die SPÖ.
Selbstverständlich nehmen wir Ihre Kritik sehr ernst, können aber nicht nachvollziehen, weshalb Sie der Meinung sind, die SPÖ verfolge einen neoliberalen Kurs. Wir versichern Ihnen, dass wir es als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten als gemeinsame Aufgabe sehen Verbesserungen und soziale
Gerechtigkeit für die arbeitende Bevölkerung herbeizuführen. Vor allem die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hat sich die SPÖ als Ziel gesetzt; zu diesem Zwecke wurden 100 Millionen Euro im Kampf gegen diese investiert. Der Blum-Bonus wurde verlängert und auch auf seine Treffsicherheit hin evaluiert. Weiters wurde auch die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich erhöht.
Da Sie die AMS- Kurse angesprochen haben, möchten wir auch darauf eingehen. Uns geht es nicht darum, dass möglichst viele Menschen in irgendwelchen Kursen sind, die ihnen aber keine neue Qualifikation bringen, wo viele dann den Eindruck haben, es handelt sich nur um eine Arbeitslosenaufbewahrung.
Sondern wir haben gesagt, wir brauchen mehr Kurse, bei denen die Menschen etwas lernen. Und genau jene Umstellung, haben wir im Arbeitsmarksservice vorgenommen, weshalb wir Ihre Kritik nicht nachvollziehen können.
Wir haben auch dafür gesorgt, dass in Zukunft die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Österreich auf 3 % des Bruttoinlandsproduktes ansteigen, das heißt, dass in die Zukunft unserer Wirtschaft und damit in die Zukunft der Arbeitsplätze investiert wird. 11 Milliarden Euro, eine Rekordinvestitionssumme wird zur
Verfügung gestellt für den Ausbau der Infrastruktur, nämlich der Straße und der Schiene.
Wir hoffen, wir konnten Sie mit dieser ausführlichen E-Mail davon überzeugen, dass wir uns für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit voller Kraft einsetzen und dies auch weiterhin tun werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen von SPÖ.Direkt von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0810 810 211 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
SPÖ.Direkt
 Liebe SPÖ.Direkt!
Sie schreiben mir von AMS Kursen: Uns geht es nicht darum, dass möglichst viele Menschen in irgendwelchen Kursen sind, die ihnen aber keine neue Qualifikation bringen, wo viele dann
den Eindruck haben, es handelt sich nur um eine Arbeitslosenaufbewahrung. Sondern wir haben gesagt, wir brauchen mehr Kurse, bei denen die Menschen etwas lernen. Und genau jene Umstellung, haben wir im Arbeitsmarksservice vorgenommen, weshalb wir Ihre Kritik nicht nachvollziehen können.
Aber genau in einem solchen Kurs bin ich jetzt. Geschehen ist gar nichts. Das was Sie mir schreiben sind leere Worte. Nur zur Verdeutlichung was in einem solchen Kurs oder wie ihn das AMS nennt – Maßnahme – vor sich geht. Gender, ein „Fachvortrag“. Der Vortragende hat weder einen Bezug noch hat
er sich auf diesen Vortrag vorbereitet, noch hat er eine Idee um was es sich wirklich handelt. Er quält sich durch seinen „Vortrag“, den er durch Handouts abkürzt und zu vereinfachen sucht. Der Erfolg? Nach einer halben Stunde schickt er uns nach Hause, er hat nichts mehr zu sagen. Das ist ihm hoch anzurechnen, wäre doch der Vortrag auf 2 Stunden angesetzt gewesen, so hat er die Reißleine gezogen. Ein anderer „Fachvortrag“ – Pensionsrecht. Der Vortragende weiß nicht so wirklich was er erzählen soll, so erzählt er etwas. Nach einer Stunde kennt sich überhaupt niemand mehr aus und die „Schüler“ müssen sich gegenseitig das Erzählte erklären und Aufklären, da der Vortragende nicht genügend Kompetenz hat und Wissen. Das Standardmodul, ein Vortragender, er redet 3 Stunden lang, irgendwann in der Mitte seines Vortrages, meint er doch ganz ernsthaft – ich höre mich gerne reden – was hat er Vorgetragen? Ich weiß es nicht mehr. E-learning, wohl der größte Schwindel und ein Vergehen an den Arbeitslosen. Da sitzt wirklich einer im Saal, der die Funktion eines Aufpassers, eines Wärters hat. Abgesehen davon kann von e-learning niemand etwas wirklich profitieren. Und da kommen Sie und wollen mir erklären und behaupten, dass irgendetwas sich verbessert hätte, weil die gute SPÖ sich so eingesetzt hat? Das glauben Sie doch wirklich nicht! Es ist alles beim gleichen geblieben, eher noch schlechter und noch unmenschlicher geworden
als es schon war. Der Arbeitslose muss heute noch mehr dazu dienen um die Profite der Unternehmer zu steigern und die Politik, nicht nur die SPÖ, sieht zu, ja, unterstützt das auch noch.
Sie wollen doch nicht wirklich behaupten, dass die Unterstützung der Lehrlinge mit 100 Mio. Euro etwas besser macht. Ganz im Gegenteil. Wie schon Bartenstein gefordert hat, müssen jetzt Fachkräfte aus dem Ausland nach Österreich geholt werden. Was soll das? Auf der einen Seite gibt es keine Lehrstellen für unsere Lehrlinge, auf der anderen Seite müssen wir Fachkräfte aus dem Ausland holen? Und die Masse der Arbeitslosen? Gibt es da wirklich niemanden dabei der eine Fachkraft wäre? Auch das können Sie
nicht behaupten ernstlich zu glauben.
 

Die AIVG-Novelle ist bis 19.10. in Begutachtung.
Wenn die beschlossen wird, dann werden ab 1.1.2008 Menschen ohne arbeit total entrechtet.

Das AMS und der rechts-Staat

August 29, 2007 von hadzabe

Was darf das AMS und was nicht? Kurze Antwort – das AMS darf alles! Völlig losgelöst von der Erde kann es tun und lassen was es möchte.

Offenbar gibt es in Österreich zwei Arten von Rechtsprechung: eine für das AMS oder die Stärkeren und eine für die Arbeitslosen oder die Schwächeren. Die Stärkeren, also das AMS, braucht sich nicht wirklich um die Rechtsprechung zu kümmern, es macht ganz einfach was es möchte, Recht wird immer nur über den Schwächeren gesprochen.
Es gibt ein VwGH Erkenntnis, eigentlich bindend, aber natürlich nicht für das AMS.

Hier das Erkenntnis:
Gerichtstyp: VwGH Erkenntnis; Geschäftszahl: 2004/08/0208; Entscheidungsdatum: 20051221
Veröffentlichungsdatum: 20060221
In diesem Erkenntnis wird darin zum Ausdruck gebracht, dass ein Coaching keine Maßnahme ist und somit mit §9, §10 nicht geahndet werden kann.

Hier ein Auszug des Schreibens vom AMS:
Der Gesetzgeber regelt
§10 und §38 des Arbeitslosenversicherungsgesetz
Wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, verliert er für die Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer auf die Weigerung folgenden sechs Wochen, bei jeder Wiederholung acht Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe.

Ich habe den Verdacht, dass es sich um einen Verstoß gegen das geltende Recht handelt. Aber trotzdem macht das AMS auch was es möchte. Buchinger behauptet ja immer, dass er nur die Vorgaben der Regierung durchführt. Wenn das die Vorgaben der Regierung sind, dann frage ich mich allerdings wirklich wie tief wir gesunken sind, wenn das AMS nichts anderes zu tun hat als auf Arbeitslose vorzugehen und das auch noch rechtswidrig. Es ist ja schon soweit gekommen, dass wir von einem faschistischen Staat sprechen können. Das niedrigste Niveau ist erreicht.
Stellen Sie diese Umtriebe ab! So kann es nicht weiter gehen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat, oder doch in einem rechts-Staat? Sie haben die Wahl?

Eine Antwort:
Das Bürgerservice des Herrn Bundeskanzlers dankt für Ihr Schreiben vom 19. August 2007.

Die Aufgaben und die Organisation des Arbeitsmarktservice (AMS) werden durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG; BGBl. Nr. 313/1994) geregelt. Außerdem bildet dieses Gesetz auch die Grundlage für die Förderungen, die das AMS gewährt.

Wir müssen in diesem Zusammenhang um Verständnis ersuchen, dass es seitens des Bundeskanzleramtes aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, unmittelbar auf Entscheidungen des AMS einzuwirken.

Unsere Bundesverfassung beruht auf dem Gedanken, dass politische Macht geteilt werden muss, um ihren möglichen Missbrauch zu verhindern. Dieses Prinzip der so genannten Gewaltentrennung bedeutet, dass staatliche Funktionen getrennt werden müssen, um die Freiheit des Einzelnen vor Machtmissbrauch eines anderen Machtträgers zu schützen. So sind nicht nur die drei Gewalten Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz in allen Instanzen voneinander getrennt und gegenseitige Weisungen unzulässig, auch ein Bundesminister darf Weisungen nur gegenüber ihm untergeordneten Organen aussprechen.

Wir haben uns jedoch erlaubt, Ihr Schreiben an die Sektion Arbeitsmarkt im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit weiterzuleiten. Die zuständigen Fachleute werden Ihr Anliegen prüfen und sich kompetent mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier die Antwort des BMWA:
Sehr geehrter Herr,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bezieht sich auf Ihr E-Mail vom 19.8.2007 und teilt Ihnen dazu folgendes mit: Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe dient als eine Art Überbrückungshilfe bis zur nächsten Aufnahme einer Beschäftigung. Im Sinne der Versichertengemeinschaft, aus deren Beiträge die Arbeitsmarktpolitik ja größtenteils finanziert wird, ist der Leistungsbezug an bestimmte Bedingungen geknüpft und dazu gehört auch die Bereitschaft des/r Arbeitslosen, die vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen Maßnahmen oder Beschäftigungen anzunehmen. Ziel der Fördermaßnahmen ist es jedenfalls, Arbeitslose möglichst rasch und nachhaltig in Beschäftigung zu bringen bzw. ihre Chancen auf Erlangung einer Beschäftigung so gut wie möglich zu verbessern. Das Arbeitsmarktservice ist gesetzlich verpflichtet, die Bedingungen wie z.B. Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung, Teilnahme an Maßnahmen zur
Wiedereingliederung usw. zu kontrollieren und gegebenenfalls Sanktionen, wie die Sperre des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe zu verhängen.
Wie die Recherchen im Zuge der Aufsicht über das AMS ergaben, wurde Ihnen bereits in einem E-Mail vom 13.3.2007 erklärt, dass es sich bei diesem Einzelcoaching um eine Maßnahme zur Unterstützung bei der Arbeitsuche handelt,
und nicht um ein „Jobcoaching neu 2002“, auf welches sich dieses Erkenntnis bezieht. In der Niederschrift vom 9.1.2007 wurden auch die Gründe für diese Maßnahme zur Wiedereingliederung festgehalten. Weiters ergaben die Recherchen,
dass Sie die Maßnahme ohnehin besuchten und es zu keiner Sperre Ihres Arbeitslosengeldes kam.
Entscheidungen über den Einsatz und die Art der Fördermaßnahmen fallen ausschließlich in den Kompetenzbereich des seit 1994 aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliederten Arbeitsmarktservice und liegen daher auch
außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Wir haben Ihr Schreiben der Landesgeschäftsstelle Wien, Landstraßer Hauptstraße 55-57, 1030 Wien, mit der Bitte Sie weiter intensiv zu unterstützen, weitergeleitet und hoffen, dass es Ihnen mit Hilfe des Arbeitsmarktservice gelingt, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.

Für alle die dieses Schreiben nicht verstehen. Wenn eine Maßnahme rechtswidrig ist, so wird ganz einfach ein ganz anderer Name vergeben, dann ist alles wieder in Ordnung. Der rechts-Staat hat sich selbst rechts überholt. Auch das ist Recht oder besser rechts.

Frage an das BMWA:

Aber dennoch habe ich eine Frage. Weil Coaching keine Maßnahme ist, wir ganz einfach der Name geändert um wieder rechtskonform zu werden? Was ist jetzt der Unterschied zwischen Coaching, Einzelcoaching oder wie immer Sie diesen Schwachsinn bezeichnen?

Bis heute keine Antwort.

h

Das AMS und die Förderung oder werden die Arbeitslsoen genug gefördert?

August 14, 2007 von hadzabe

Als Betroffener macht mich diese Fragestellung schon etwas wild. Arbeitslose werden in Österreich nicht gefördert, auf gar keinen Fall. Das wird zwar immer behauptet, aber es ist nicht so. Arbeitslose werden unterdrückt, unterjocht, fertig gemacht, seelisch und moralisch demoralisiert, gefördert werden sie aber nicht. Da wird immer von den Maßnahmen oder Kursen gesprochen, natürlich nur von der Seite des AMS, aber was verbirgt sich dahinter wirklich? Eine Aufbewahrung des oder der Arbeitslosen, für eine gewisse Zeit, wie wenn ein Übermantel in der Oper abgegeben wird. Und auch diese Betriebe haben nur eine wirkliche Aufgabe, den Arbeitslosen zu demoralisieren, ihn fertig zu machen, was sie auch mit viel Freude und Elan tun. Sie arbeiten ja alle für den Arbeitslosen, sollte man meinen, aber das ist natürlich nicht der Fall, es wird immer nur gegen den Arbeitslosen gearbeitet. Der Auftrag des AMS ist ganz einfach – dem Arbeitslosen keine Zugeständnisse machen. In meinem Fall hat sich das so abgespielt. „Die Berater“, eine Sub-Firma des AMS, wo ich hingeschickt wurde, da habe ich den Berater gesagt, dass ich gerne einen Programmierkurs hätte. Seine Antwort: zu blöd. Dann mein nächstes Angebot: Verkäufer. Seine Antwort: zu blöd und zu alt. Mein nächstes Angebot: Techniker. Seine Antwort: zu blöd, zu alt, zu lange arbeitslos. Und so ist das weiter gegangen. Der nächste Kurs, 3 Monate bei „Business Coaching Partners“ (BCP), nachdem ich den Leuten dort erzählt hatte was ich so gemacht habe, meinten sie nur, nicht das richtige. Aber 3 Monate habe ich müssen dort verbringen, eine sinnlose Zeit, noch dazu mit einer ganzen Anzahl von Übergriffen von BCP an die Arbeitslosen. „Intercom“, auch so ein Betrieb, der in Wirklichkeit nicht wirklich helfen kann und es auch versucht, der Arbeitslose muss eher den Leuten dort unter die Arme greifen. Es gibt noch eine ganze Reihe von Kursen oder Maßnahmen wo ich war, es dürfte sich derzeit um mehr als ein Jahr handeln wo ich auf diesen Deppenkursen war. Der Arbeitslose ist ein gutes und meist williges Wesen, mit dem gutes Geld verdient werden kann. So ein Coaching Kurs oder Maßnahme kostet 476 Euro, dauert 5 Wochen und ist meist ein Mal in der Woche für einige Stunden. Da wird keine Leistung erbracht, braucht auch keine erbracht werden, denn niemand ist wirklich daran interessiert. Hauptsache der Arbeitslose wird „weggesperrt“, scheint in der Statistik nicht mehr auf. Das AMS agiert nicht gerade freundlich mit den Arbeitslosen. Der/Die Berater hat enorme Rechte, er/sie ist durch nichts eingeschränkt, er/sie kann machen was er/sie möchte und der Arbeitslose muss parieren, so wie es vom AMS gefordert wird. Nur ein „gebrochener“ Arbeitsloser ist ein guter Arbeitsloser. Einer meiner „Kollegen“ hat einmal etwas geschrieben, dass vielleicht für viele die nicht so gut hinter die Kulissen sehen können, übertrieben erscheinen wird. Er hat doch gemeint, dass das AMS faschistisch agiert. Und das erscheint mir nicht einmal übertrieben. Entkräften kann dieser Vorwurf auch nicht werden. Erst vor wenigen Wochen war ich auf der WGKK, da stand eine Schlange von 6 Menschen, die gewartet hatten. Zwei von diesen sechs Menschen waren vom AMS gesperrt worden, was bedeutet, dass sie keine Sozialversicherung mehr hatten und kein Arbeitslosengeld mehr bekommen. Da fragt man sich wirklich, stimmt es überhaupt das es mehr Arbeit gibt oder ist der Rückgang der Arbeit nur durch Sperren des Arbeitslosengeldes zu erklären? In meinem speziellen Fall wurde so vorgegangen. Obwohl das AMS informiert ist, dass ich schwer krank bin, regelmäßig zum Arzt muss, hat sie mir meinen Bezug gesperrt und mich darüber nicht informiert. Als ich zum Arzt gehen wollte, war ich nicht mehr krankenversichert. Das hat mich natürlich zu einem starken Schreiben veranlasst, indem ich das AMS, der vorsätzlichen Körperverletzung, der Menschenrechtsverletzung angeklagt habe und es immer noch tue. Buchinger, AMS, wird sich herausreden wollen, denn er macht nur das was ihm von der Politik vorgegeben wird. Das ist seine einzige Rechtfertigung. Wenn das aber so ist, dann kann nur eines angenommen werden, und das eine sollte einem jeden klar sein – dass wir von einer faschistischen Regierung regiert werden. Wir können uns nicht herausreden, wir haben diese Regierung gewählt, jetzt haben wir sie, und sie wird uns bleiben. So wie uns Buchinger und Bartenstein bleiben wird. Buchinger sieht sich selber nur als Vollstrecker, was er auch ist, rechtlich stellt er sich damit auf dieselbe Ebene wie alle jene die nur ihre Befehle befolgt haben, aber nachweislich ein schönes und sorgenfreies Leben weitergeführt haben. Kurz gesagt, der Arbeitslose wird nicht gefördert, er benutz, wie wenn man eine Prostituierte benutzt. Diese Deppenkurse werden gut bezahlt. Rechte werden vom AMS ganz einfach ignoriert, wenn man darauf pocht, wir der Bezug gesperrt, denn vorlaut darf man am AMS nicht sein. Und so geht es weiter, immer weiter. Der Arbeitslose hat keine Zukunft. Wir haben aber noch Mauthausen, Buchinger wird sicherlich schon darauf hingearbeitet haben, dass es wieder aufgesperrt wird, was ihm viele Sorgen nehmen würde.  

Das AMS und das Unverständnis

August 6, 2007 von hadzabe

Das AMS versucht durch den AMD sich von der Masse der Arbeitslosen zu befreien. Es geht aber nicht imme so wie sich das das AMS wünscht. Nicht imer wird man Arbeitsunfähig geschrieben, was bedeutet, dass der Arbeitslose vom AMS abgemeldet wir, keinen Bezug mehr hat, kein Krankenversicherung, kurz und gut, der Arbeitslose fällt durch das soziale Netz, dass vom AMS durchlöchert wird.

 

Das AMS hat mich zum Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) geschickt, um meine Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen. Festgestellt wurde vom AMD folgendes:Tätigkeiten die zur vermeiden sind:Mittelschwere bis schwere körperliche Arbeit, Heben ab 5kg, Tragen ab 2.5kg, arbeiten im dauernden/häufigen Sitzen, Stehen und Gehen ohne Möglichkeit zum Lagewechsel, Arbeiten an höhenexponierten Stellen und unfallgefährdenden Maschinen, Arbeiten unter Hitze-/Kälte-/Nässeexposition, Exposition chemische Dämpfe, Gase, Staub, Arbeiten im Freien, Nachtarbeit, berufliche Fahrtätigkeit. Und dann bekomme ich vom AMS eine Aufforderung mich bei einer Firma vorzustellen. Wäre ja gar nicht so schlimm, aber diese Firma sucht einen Elektrotechniker für Baustellenabwicklungstätigkeit und Abrechnung von Elektroinstallationsarbeiten. Und wenn man das weiß, fragt man sich schon, wie weit geht eigentlich das Verständnis des AMS. Hört es schon beim ‚A’ auf? Muss wohl so sein, denn sonst hätte mich das AMS gar nicht mit diesem Stellenangebot nerven dürfen, oder aber, das AMS weiß nicht wie es auf einer Baustelle zugeht? Jetzt dürfen wir es uns aussuchen was für Probleme das AMS hat. Waren die/diese Betreuer noch nie auf einer Baustelle? Können sie nicht lesen? Interessiert sie überhaupt ihre Aufgabe? Versuchen sie nur etwas zu tun um überhaupt etwas getan zu haben (immer nur den Bezugsperren und abzumelden ist zwar für das AMS angenehm, die Arbeitslosigkeit sinkt)? Ist der Bericht des AMD überhaupt für das AMS bindend? Braucht das AMS überhaupt den AMD (es macht doch sowieso was es möchte!)? Wenn ich das alles weiß, dann nur noch eine Frage: Gibt es überhaupt noch Gesetzte nach denen das AMS vorgehen darf und muss?